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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung – Gepäck-, Reisegepäck- & Sondergepäckservice

Kofferversandservice.de (KVS)
ein Service der alexiYus GmbH – Servicegesellschaft für Transport- & Touristikdienstleistungen
Stand: Juni 2026

Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der alexiYus GmbH. Sie beschreibt die operativen Voraussetzungen, Abläufe, Grenzen und Mitwirkungspflichten für Gepäck-, Reisegepäck- und Sondergepäcktransporte.


1. Geltungsbereich & Grundlogik

Die alexiYus GmbH organisiert über Kofferversandservice.de nationale und internationale Gepäcktransporte, Reisegepäckservices und ausgewählte Sondergepäcktransporte.

Der Service richtet sich an Reisende, Familien, Kur- und Reha-Gäste, Hotelgäste, Geschäftsreisende, Studierende, Langzeitreisende, Kreuzfahrtgäste sowie Kunden mit sperrigem Reise- oder Sondergepäck.

Grundvoraussetzung: Deutschland muss grundsätzlich entweder Startland oder Zielland des Transportauftrags sein. Reine Ausland-zu-Ausland-Transporte werden über dieses System nicht als Standardleistung abgewickelt, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert bestätigt wurden.

Die Annahme eines Transportauftrags setzt voraus, dass das Gepäckstück nach Gewicht, Maß, Verpackung, Inhalt, Zielregion, Dokumentenlage und Transportweg operativ transportfähig ist.


2. Kein klassischer Paketshop

Kofferversandservice.de ist kein klassischer Paketshop. Der Service ist auf planbare Gepäcktransporte, Reisegepäck, Sondergepäck, Hotelzustellungen, Flughafenprozesse, internationale Gepäcktransporte und besondere Reisesituationen spezialisiert.

Eine manuelle Abgabe oder Abholung bei UPS Access Points, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich als Teil der jeweiligen Dienstleistung vorgesehen, gebucht oder operativ bestätigt wurde.

Die operative Durchführung erfolgt über ausgewählte, rechtlich selbständige Transportpartner, Kurierdienste, Frachtführer, Paket-, Express-, Luftfracht- oder Transportnetzwerke. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Transportpartners, Fahrers, Kurierdienstes oder Paketdienstes besteht nicht.


3. Buchbare Leistungssegmente

3.1 Koffer & Reisetaschen

Der Standard-Gepäckservice umfasst insbesondere den Versand von Koffern, Reisetaschen und vergleichbarem Reisegepäck innerhalb Deutschlands und Europas.

Die Buchung erfolgt regelmäßig in Gewichtsklassen, insbesondere bis 20 kg oder bis 30 kg pro Gepäckstück. Maßgeblich sind die im Buchungssystem, auf der jeweiligen Leistungsseite oder in der Auftragsbestätigung genannten Grenzen.

Koffer und Reisetaschen gelten im Transportnetz regelmäßig zugleich als Transportverpackung. Im Rahmen der Sortierung, Stapelung und des Umschlags können transporttypische Gebrauchsspuren entstehen.

3.2 Umzugskartons, Beigepäck & persönliche Gegenstände

Umzugskartons, Beigepäck und persönliche Gegenstände können für Wohnortwechsel, Auslandssemester, längere Aufenthalte, Zweitwohnsitze oder ergänzendes Reisegepäck transportiert werden.

Erforderlich sind stabile Kartonagen mit ausreichender Tragfähigkeit. Schwere Gegenstände sind gleichmäßig zu verteilen. Hohlräume müssen mit geeignetem Polstermaterial gefüllt werden, damit der Karton bei Stapelung und Umschlag nicht einknickt.

Kartons müssen an allen Kanten ausreichend mit reißfestem Paketband verschlossen werden. Instabile, beschädigte, überfüllte oder schlecht verschlossene Kartons können abgelehnt werden oder zu Nachberechnungen führen.

3.3 Golfbags & Golfausrüstung

Golfbags und Golfausrüstung können nach operativer Prüfung an Golfhotels, Golfresorts, Ferienunterkünfte oder geeignete Zieladressen transportiert werden.

Golfbags müssen vollständig in einer geeigneten Schutzverpackung vorbereitet sein. Geeignet sind stabile Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcases oder andere robuste Außenverpackungen, die mechanischer Verarbeitung, Stapelung und Umschlag standhalten.

Lose Gurte, Schnüre, Zubehörteile, Schuhe oder weitere Inhalte müssen entfernt, fixiert oder gesondert geschützt werden.

3.4 Skier, Snowboards & Wintersportgepäck

Skier, Skisäcke, Snowboards, Boardbags und Wintersportgepäck können an Hotels, Ferienunterkünfte oder geeignete Zieladressen in Wintersportregionen transportiert werden.

Skier und Snowboards müssen in geeigneten Schutzverpackungen vorbereitet sein. Geeignet sind stabile Skisäcke, Boardbags, Hartschalen-Transportcases oder robuste Außenverpackungen.

Lose Bänder, Gurte, Schnallen oder hervorstehende Elemente müssen entfernt, fixiert oder gesondert geschützt werden.

3.5 Kinderwagen, Buggy & Familiengepäck

Kinderwagen und Buggys können nach Prüfung als Familiengepäck transportiert werden.

Kinderwagen und Buggys müssen vollständig in einer geeigneten Kartonverpackung geschützt werden. Lose Räder, Adapter, Verdecke, Gestelle, Taschen oder weiteres Zubehör müssen entfernt, fixiert oder separat gepolstert werden.

Unverpackte Kinderwagen, hervorstehende Teile, ungeschützte Rahmen oder instabile Verpackungen gelten nicht als transportsicher vorbereitet.

3.6 Rollstuhl, Rollator, Gehwagen & Mobilitätshilfen

Manuelle Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen und vergleichbare Mobilitätshilfen können nach operativer Prüfung transportiert werden.

Erforderlich ist eine geeignete Kartonverpackung. Lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, hervorstehende Elemente, Bremszüge, bewegliche Bauteile oder ungeschützte Rahmen müssen entfernt, fixiert oder separat gepolstert werden.

Elektro-Rollstühle, Scooter, motorisierte Mobilitätshilfen sowie Hilfsmittel mit Akku oder Batterie sind keine reguläre Standardleistung und bedürfen einer gesonderten operativen Prüfung.

3.7 Fahrräder, E-Bikes & Akkus

Fahrräder können nach operativer Prüfung transportiert werden. Voraussetzung ist eine geeignete Transportverpackung, insbesondere ein stabiler Fahrradkarton, eine Transportbox oder ein robustes Fahrrad-Transportcase.

Für den Fahrradversand können Demontagearbeiten erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere der Ausbau des Vorderrads, das Querstellen oder Fixieren des Lenkers sowie das Entfernen der Pedale.

Fahrradsäcke oder gepolsterte Transporttaschen reichen allein nicht aus und sollten nur zusätzlich innerhalb eines stabilen Außenkartons oder Transportcases verwendet werden.

E-Bike / Akku-Vorgabe: E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder mit Lithium-Akku sind kein regulärer Standardversand. Der Transport ist nur nach vorheriger operativer Prüfung möglich. Akkus dürfen nicht ohne ausdrückliche Freigabe mitversendet werden. Der Transport kann aufgrund von Gefahrgutvorgaben ausgeschlossen werden.

3.8 Dokumente, Schlüssel, Fundsachen & wichtige Kleinsendungen

Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und wichtige Kleinsendungen sind nicht Bestandteil des regulären Gepäcktransports.

Hierfür kann – sofern verfügbar und operativ geeignet – ein gesonderter Express-, Kurier- oder Spezialservice erforderlich sein.

Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit vollständiger Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder eindeutigem Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.

Bei Fundsachen aus Hotels, Ferienunterkünften, Kreuzfahrtschiffen oder sonstigen Reiseorten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Sendung vor Ort sicher verpackt, eindeutig zugeordnet und am vereinbarten Abholtag übergabebereit ist.


4. Serviceziele, Zustellorte & Sonderadressen

4.1 Hotelzustellungen

Bei Hotelzustellungen gilt die Übergabe an Rezeptionen, Warenannahmen, zentrale Gepäckannahmen, Concierge oder vereinbarte Empfangsbereiche als ordnungsgemäße Zustellung.

Die hotelinterne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung, spätere Ausgabe an den Reisenden oder Verwechslung innerhalb des Hotels liegt außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das Hotel oder die Empfangsstelle vorab über die Sendung zu informieren und sicherzustellen, dass die Annahme am Zustelltag möglich ist.

4.2 Ferienwohnungen, Privatadressen, Kurhäuser & Reha-Einrichtungen

Zustellungen an Ferienwohnungen, Privatadressen, Kurhäuser, Reha-Einrichtungen oder vergleichbare Zieladressen setzen voraus, dass die Adresse korrekt, zugänglich und am Zustelltag empfangsbereit ist.

Bei Einrichtungen mit Rezeption, Warenannahme oder zentralem Empfang gilt die Übergabe an diese Stelle als ordnungsgemäße Zustellung.

4.3 Flughafenservice & Flughafenprozesse

Die alexiYus GmbH organisiert Flughafen-Gepäckservices für ausgewählte Flughäfen und geeignete Flughafenstandorte.

Die operative Leistung endet regelmäßig mit der Übergabe an personell besetzte Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, vereinbarte Übergabepunkte oder externe Betreiber und Annahmestellen.

Eine Zustellung an Schließfächer, Check-in-Schalter, Gates, Sicherheitsbereiche, Airline-Schalter ohne vorherige Annahmevereinbarung oder unbesetzte Übergabepunkte ist nicht Bestandteil der Standardleistung.

Check-in, Sicherheitskontrollen, Zollabfertigung sowie die Aufgabe bei der Fluggesellschaft obliegen dem Auftraggeber.

  • Hamburg Airport (HAM): Gepäcktransporte zum Flughafen Hamburg können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
  • Düsseldorf Airport (DUS): Gepäcktransporte zum Flughafen Düsseldorf können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
  • München Airport (MUC): Gepäcktransporte zum Flughafen München können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
  • Frankfurt Airport (FRA): Gepäcktransporte zum Flughafen Frankfurt oder vom Flughafen Frankfurt als Absenderadresse sind nur auf Anfrage möglich. Bei einer Abholung am Flughafen Frankfurt wird zusätzlich ein separater Porter-Service benötigt. Der Gepäcktransport und der Porter-Service sind zwei voneinander getrennte Leistungen und werden separat gebucht und abgerechnet.

Bei Rücktransporten ab Flughäfen kann je nach Flughafen ein gesonderter Porter-, Gepäckaufbewahrungs- oder Airport-Service erforderlich sein. Ohne bestätigte Übergabestelle kann keine reguläre Abholung im Sicherheits- oder Terminalbereich erfolgen.

4.4 UPS Access Point, Paketshops & Selbstabholung

Sofern als Zieladresse ein UPS Access Point, Paketshop oder vergleichbarer Annahme- und Ausgabepunkt genutzt wird, endet die operative Zustellung mit der Übergabe an diesen Standort.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des gewählten Standorts vorab zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Öffnungszeiten, Annahmebedingungen, Größen- und Gewichtsbeschränkungen, Lagerfristen, Erreichbarkeit sowie die rechtzeitige Selbstabholung.

Die Zustellung an einen UPS Access Point kann insbesondere für Städtereisen, Flusskreuzfahrten, Hochseekreuzfahrten ab Hamburg oder Reisen geeignet sein, bei denen eine Zustellung an Hotel, Ferienwohnung oder Privatadresse nicht passend ist.

Eine Haftung für verspätete Abholung, abgelaufene Lagerfristen, Standortschließungen, Betriebsferien, Annahmeverweigerungen oder Rücksendungen aufgrund nicht rechtzeitiger Abholung besteht nicht, soweit diese Umstände außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH liegen.

4.5 Flusskreuzfahrten, Häfen, Terminals & Sonderzieladressen

Zustellungen an Schiffe, Anleger, Hafenbereiche, Kreuzfahrtterminals, Liegeplätze, Pierbereiche oder touristische Übergabepunkte sind keine reguläre Standardzustellung und müssen vorab gesondert geprüft werden.

Eine direkte Zustellung an ein Schiff, an Bordpersonal oder an nicht dauerhaft besetzte Hafeneinrichtungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

Bei Flusskreuzfahrten kann alternativ die Zustellung an eine geeignete Hoteladresse, Privatadresse, ein personell besetztes Servicecenter oder einen geeigneten UPS Access Point geprüft werden. Die rechtzeitige Abholung oder Weiterleitung zum Schiff liegt dann im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

4.6 Inselzustellungen

Bei Inselzustellungen kann die operative Leistung mit Übergabe an den zuständigen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner enden.

Fährzeiten, Wetterbedingungen oder inselspezifische Besonderheiten können zu verlängerten Laufzeiten führen.

Gesonderte Zeitfenster oder Terminwünsche sind bei Inselzustellungen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.


5. Verpackungspflicht & Kennzeichnung

Alle Gepäckstücke und Sondergepäcksendungen müssen transportsicher vorbereitet und verpackt sein.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Gepäckstück für den gewählten Transportweg, die mechanische Verarbeitung, die Stapelung, den Umschlag, mögliche Luftfrachtkontrollen und die Zustellung geeignet ist.

Das aktuelle Versandlabel muss gut sichtbar, flach, faltenfrei und dauerhaft auf dem Gepäckstück oder der Transportverpackung angebracht werden, sofern nicht ausdrücklich ein Service mit Labelmitbringung durch den Transportpartner vereinbart wurde.

Sofern ausdrücklich ein Service mit Labelmitbringung vereinbart wurde, bringt der Transportpartner das Versandlabel zur Abholung mit. Alte Versandlabel, Airline-Tags, Barcodes und frühere Gepäckanhänger müssen dennoch vor der Übergabe entfernt werden.

Alte Versandlabels, Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes oder frühere Paketaufkleber müssen vor der Übergabe vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.

Mehrdeutige oder alte Kennzeichnungen können zu Fehlleitungen, Verzögerungen, Rücksendungen oder Nachberechnungen führen.


6. Gepäckstücke als Transportverpackung & Gebrauchsspuren

Koffer, Reisetaschen, Golfbags, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags, Travelcover, Kinderwagen-Transporttaschen sowie vergleichbare Gepäckstücke gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.

Der Auftraggeber erkennt an, dass Gepäckstücke im Rahmen der mechanischen und manuellen Transportprozesse über Förderanlagen, Umschlagsdepots, Sortieranlagen, Fahrzeuge, Luftfracht-, Paket-, Kurier- oder Netzwerkstrukturen transportiert, sortiert, gestapelt, bewegt und umgeschlagen werden.

Transporttypische Gebrauchsspuren, äußere Abnutzungen und äußerliche Veränderungen am Gepäckstück stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar, soweit gesetzlich zulässig.

Hierzu gehören insbesondere Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen, Druckstellen, leichte Verformungen, oberflächliche Beschädigungen, beschädigte Rollen, beschädigte Standfüße, beschädigte Griffe, beschädigte Außentaschen, beschädigte Reißverschlüsse, beschädigte Gurte, Halterungen oder Schlaufen sowie sonstige transporttypische Gebrauchsspuren an der Außenverpackung.

Eine Haftung besteht grundsätzlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder vollständige Zerstörung des Transportgutes sowie für gesetzlich ersatzfähige Beschädigungen des Inhalts, soweit diese nicht auf Verpackungsmängel, ausgeschlossene Inhalte, unzureichende Deklaration oder sonstige Ausschlussgründe zurückzuführen sind.

Eine Neuwertentschädigung für gebrauchte Gepäckstücke, Taschen, Koffer, Travelcover oder vergleichbare Gebrauchsgegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


7. Maß-, Gewichts-, Gurtmaß- & Volumengewichtslogik

Für Standard-Gepäcktransporte gelten je nach Serviceart feste Gewichts- und Maßgrenzen. Die Buchung erfolgt regelmäßig in Gewichtsklassen, insbesondere bis 20 kg oder bis 30 kg pro Gepäckstück.

Sendungen mit Übermaß, besonderer Sperrigkeit, nicht quaderförmiger Verpackung, hervorstehenden Teilen oder erhöhtem Umschlagrisiko können abgelehnt oder nur nach gesonderter Prüfung angenommen werden.

Bei Gepäcktransporten und Sondergepäcksendungen kann neben dem tatsächlichen Gewicht auch das Volumengewicht maßgeblich sein.

Das Volumengewicht wird branchenüblich berechnet:

  • Straßen-, Netzwerk- und Pakettransporte: Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 6000
  • Express- oder Luftfrachttransporte: Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5000

Abgerechnet wird regelmäßig der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht.

Die Ermittlung kann innerhalb der Transportnetzwerke automatisiert durch Gewichts-, Maß- oder Volumenscanner erfolgen. Abweichungen zwischen gebuchten und tatsächlich gemessenen Daten können zu Nachberechnungen führen.


8. Abholung, Zeitfenster & fehlgeschlagene Abholungen

Bei der Buchung kann – je nach Verfügbarkeit und Zielregion – ein gewünschtes Abholzeitfenster ausgewählt werden. Ohne gesonderten Terminservice erfolgt die Abholung im Regelfall im Tagesverlauf zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr.

Ein ausgewähltes Zeitfenster dient der operativen Einplanung in die Fahrertour. Eine verbindliche Abholung zu einer festen Uhrzeit ist nur bei ausdrücklich gebuchtem und bestätigtem Terminservice möglich.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Gepäckstück am Abholtag vollständig vorbereitet, verpackt, zugänglich und übergabebereit ist. Dies gilt insbesondere bei Hotels, Rezeptionen, Ferienwohnungen, Büros, Kliniken, Kurhäusern oder sonstigen Drittstellen.

Ist eine Abholung nicht möglich, weil das Gepäckstück nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, Ansprechpartner fehlen oder die Übergabe durch Dritte nicht erfolgt, kann eine erneute Disposition erforderlich werden. Zweite Anfahrten, Umbuchungen oder Neudispositionen sind kostenpflichtig.


9. Laufzeiten & Regellaufzeiten

Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte.

Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als Transporttag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage.

Transportzeiten können sich insbesondere verzögern durch Feiertage, Wochenenden, Verkehrsaufkommen, Witterungseinflüsse, Zollkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Peak- und Saisonzeiten, operative Netzwerkstörungen, Fähr- oder Flugpläne, Insel- oder Remote-Zustellungen sowie fehlende oder fehlerhafte Dokumente.

Eine Laufzeitgarantie besteht ausschließlich bei ausdrücklich gebuchten und bestätigten Express-, Termin- oder Direktservices.


10. Internationale Transporte, Schweiz, Vereinigtes Königreich & Zoll

Bei internationalen Sendungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderlichen Zoll- und Begleitdokumente korrekt, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

Dies betrifft insbesondere Transporte in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich sowie alle Sendungen, bei denen Zoll-, Sicherheits- oder Einfuhrprozesse erforderlich sind.

Die Schweiz kann für planbare Standardtransporte regulär über das Buchungssystem gebucht werden, sofern Maße, Gewicht, Inhalt, Dokumente und Zielregion den Anforderungen des Transportnetzwerks entsprechen.

Für Sendungen in die Schweiz sind eine Zollinhaltserklärung, Packliste, Inhaltsangaben und realistische Warenwerte erforderlich. Unvollständige, falsche oder unplausible Angaben können zu Verzögerungen, Rückfragen, Lagerkosten, Rücksendungen oder behördlichen Maßnahmen führen.

Inhalte müssen präzise beschrieben und mit realistischen Warenwerten angegeben werden. Allgemeine Angaben wie „Kleidung“, „Sachen“ oder „Inhalt“ reichen für die Zollabfertigung häufig nicht aus.

Zölle, Steuern, Sicherheitsgebühren, Lagerkosten, Prüfkosten oder behördliche Zusatzkosten sind nicht Bestandteil der Transportvergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


11. Nachberechnungen, Zuschläge & Zusatzkosten

Die Buchung basiert auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Gewicht, Maßen, Gepäckart, Inhalt, Zieladresse und Serviceart.

Nachberechnungen oder Zusatzkosten können entstehen, wenn tatsächliches Gewicht, Volumengewicht, Maße, Verpackungsart, Zielregion oder operative Anforderungen von den bei der Buchung angegebenen Daten abweichen.

Zusatzkosten können insbesondere entstehen durch:

  • Übergewicht
  • Übermaß über Gurtmaß 400 cm
  • nicht transportfähige Verpackung
  • Adresskorrekturen
  • zweite Anfahrt oder erneute Abholung
  • Umbuchung oder Neudisposition
  • Lagerung
  • Rücksendung
  • Insel-, Außen- oder Remote-Zuschläge
  • Fähr-, Inselspediteur- oder Sonderzielzuschläge
  • Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Zusatzkosten
  • Mehraufwand durch fehlende, falsche oder unvollständige Angaben

Abweichungen, die im Transportnetzwerk durch automatische Volumenscanner, Gewichtsscanner oder manuelle Kontrollen festgestellt werden, können zu einer Nachberechnung gemäß aktueller Preis- und Zuschlagslogik führen.

Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, zutreffende Maße, Gewichte, Inhalte und Adressdaten anzugeben.


12. Transportfähige Inhalte, Wertgrenzen & Ausschlüsse

Es dürfen ausschließlich planbare Standard-Gepäckstücke und operativ zulässige Sondergepäckarten versendet werden.

Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll 750 EUR nicht überschreiten, sofern keine ausdrückliche vorherige Freigabe vorliegt.

Vom Standard-Gepäcktransport ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher Prüfung zulässig sind insbesondere:

  • verbotene Güter gemäß Gefahrgutvorschriften
  • Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände
  • Gefahrstoffe, Chemikalien, entzündliche Stoffe oder Druckbehälter
  • Parfüm, Spraydosen, Druckbehälter, Reinigungsmittel oder entzündliche Flüssigkeiten
  • leicht verderbliche Waren, Lebensmittel, Flüssigkeiten oder temperaturempfindliche Inhalte
  • Medikamente, medizinische Proben oder kühlpflichtige medizinische Waren
  • Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertgegenstände
  • Kunstgegenstände, Sammlungen, Unikate oder Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert
  • Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände
  • elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Powerbanks oder vergleichbare Akkugeräte
  • Datenträger mit hohem wirtschaftlichem, ideellem oder geschäftlichem Wert
  • Lithium-Akkus, Batterien oder E-Bike-Akkus ohne vorherige ausdrückliche Freigabe
  • unzureichend verpackte, auslaufende, riechende, verschmutzte oder nicht transportfähige Gegenstände
  • Gegenstände, deren Versand gegen gesetzliche, behördliche oder carrierseitige Vorschriften verstößt

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Inhaltsangaben und die Einhaltung aller gesetzlichen Versand-, Sicherheits-, Zoll- und Einfuhrvorschriften verantwortlich.


13. Reklamationen, Schäden & Mitwirkungspflichten

Offensichtliche Schäden, Verluste oder Fehlmengen sind unverzüglich bei Ablieferung anzuzeigen und möglichst schriftlich oder mit geeigneter Dokumentation festzuhalten.

Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, anzuzeigen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verpackung, Gepäckstück, Fotos, Sendungsdaten, Zustellnachweise und sonstige Nachweise bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.

Maßgeblich für die operative Nachverfolgung sind die verfügbaren Tracking-, Scan-, Carrier- und Statusdaten des jeweiligen Transportnetzwerks.


14. Reisefolgeschäden & zeitkritische Reisen

Gepäcktransporte sind mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu planen. Standardleistungen sind keine garantierten Termin-, Fixzeit- oder Direktfahrten.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Reisefolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für verpasste Flüge, verpasste Kreuzfahrten, verpasste Bahn-, Bus- oder Anschlussverbindungen, Hotelkosten, Umbuchungskosten, Mietwagenkosten, Ersatzkäufe, zusätzliche Reisekosten oder entgangene Urlaubsfreude.

Für unaufschiebbare, zeitkritische oder besonders koordinationsbedürftige Transporte kann ein Express-, Termin-, Direkt- oder Travel-Logistics-Service auf Anfrage geprüft werden.


15. Rechtlicher Hinweis

Rechtlich verbindlich sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der alexiYus GmbH sowie diese Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil.

Diese Leistungsbeschreibung dient der transparenten Beschreibung der operativen Transport- und Serviceprozesse. Sie ersetzt keine individuelle Auftragsbestätigung, keine gesetzlichen Vorschriften und keine besonderen Bedingungen der jeweils eingesetzten Transportpartner.


16. Kontakt

alexiYus GmbH
Servicegesellschaft für Transport- & Touristikdienstleistungen
HAC Hamburg Airport Center
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg · Deutschland

Telefon: 040 398398
E-Mail: kundenservice@kofferversandservice.de