Leistungsbeschreibung – Gepäck-, Reisegepäck- & Sondergepäckservice
Kofferversandservice.de (KVS)
ein Service der alexiYus GmbH – Servicegesellschaft für Transport- & Touristikdienstleistungen
Stand: Juli 2026
Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der alexiYus GmbH. Sie beschreibt die operativen Voraussetzungen, Abläufe, Grenzen und Mitwirkungspflichten für Gepäck-, Reisegepäck- und Sondergepäcktransporte.
1. Geltungsbereich & Grundlogik
Die alexiYus GmbH organisiert über Kofferversandservice.de nationale und internationale Gepäcktransporte, Reisegepäckservices und ausgewählte Sondergepäcktransporte.
Der Service richtet sich an Reisende, Familien, Kur- und Reha-Gäste, Hotelgäste, Geschäftsreisende, Studierende, Langzeitreisende, Kreuzfahrtgäste sowie Kunden mit sperrigem Reise- oder Sondergepäck.
Grundvoraussetzung: Deutschland muss grundsätzlich entweder Startland oder Zielland des Transportauftrags sein. Reine Ausland-zu-Ausland-Transporte werden über dieses System nicht als Standardleistung abgewickelt, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert bestätigt wurden.
Die Annahme eines Transportauftrags setzt voraus, dass das Gepäckstück nach Gewicht, Maß, Verpackung, Inhalt, Zielregion, Dokumentenlage und Transportweg operativ transportfähig ist.
Servicearten: Über Kofferversandservice.de werden grundsätzlich planbare Standardtransporte gebucht. Der Gepäcktransport zu ausgewählten Flughafen-Servicecentern ist die einzige Expressleistung, die unmittelbar über Kofferversandservice.de angeboten wird. Andere Express-, Kurier-, Termin- und individuell geplante Transportleistungen werden über ReiseTourismusService.de gebucht oder angefragt.
2. Kein klassischer Paketshop
Kofferversandservice.de ist kein klassischer Paketshop. Der Service ist auf planbare Gepäcktransporte, Reisegepäck, Sondergepäck, Hotelzustellungen, Flughafenprozesse, internationale Gepäcktransporte und besondere Reisesituationen spezialisiert.
Eine Abgabe oder Selbstabholung bei UPS Access Points, Paketshops oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich als Teil der jeweiligen Dienstleistung vorgesehen, gebucht oder operativ bestätigt wurde.
Die operative Durchführung erfolgt über ausgewählte, rechtlich selbständige Transportpartner, Kurierdienste, Frachtführer, Paket-, Express-, Luftfracht- oder Transportnetzwerke. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Transportpartners, Fahrers, Kurierdienstes oder Paketdienstes besteht nicht.
3. Buchbare Leistungssegmente
3.1 Koffer & Reisetaschen
Der Standard-Gepäckservice umfasst insbesondere den Versand von Koffern, Reisetaschen und vergleichbarem Reisegepäck innerhalb Deutschlands und Europas.
Die Buchung erfolgt regelmäßig in Gewichtsklassen, insbesondere bis 20 kg oder bis 30 kg pro Gepäckstück. Maßgeblich sind die im Buchungssystem, auf der jeweiligen Leistungsseite oder in der Auftragsbestätigung genannten Grenzen.
Ein geeigneter, stabiler und transportsicher geschlossener Reisekoffer ist selbst die Transportverpackung. Der Koffer muss grundsätzlich nicht zusätzlich in einen Karton verpackt werden.
Koffer und Reisetaschen gelten im Transportnetz regelmäßig zugleich als Transportverpackung. Im Rahmen der Sortierung, Stapelung und des Umschlags können transporttypische Gebrauchsspuren entstehen.
3.2 Umzugskartons, Beigepäck & persönliche Gegenstände
Umzugskartons, Beigepäck und persönliche Gegenstände können für Wohnortwechsel, Auslandssemester, längere Aufenthalte, Zweitwohnsitze oder ergänzendes Reisegepäck transportiert werden.
Erforderlich sind stabile Kartonagen mit ausreichender Tragfähigkeit. Schwere Gegenstände sind gleichmäßig zu verteilen. Hohlräume müssen mit geeignetem Polstermaterial gefüllt werden, damit der Karton bei Stapelung und Umschlag nicht einknickt.
Kartons müssen an allen Öffnungen und belasteten Kanten ausreichend mit reißfestem Paketband verschlossen werden. Instabile, beschädigte, überfüllte oder schlecht verschlossene Kartons können abgelehnt werden oder zu Nachberechnungen führen.
3.3 Golfbags & Golfausrüstung
Golfbags und Golfausrüstung können nach operativer Prüfung an Golfhotels, Golfresorts, Ferienunterkünfte oder geeignete Zieladressen transportiert werden.
Golfbags müssen vollständig in einer geeigneten Schutzverpackung vorbereitet sein. Geeignet sind stabile Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcases oder andere robuste Außenverpackungen, die mechanischer Verarbeitung, Stapelung und Umschlag standhalten.
Lose Gurte, Schnüre, Zubehörteile, Schuhe oder weitere Inhalte müssen entfernt, fixiert oder gesondert geschützt werden.
3.4 Skier, Snowboards & Wintersportgepäck
Skier, Skisäcke, Snowboards, Boardbags und Wintersportgepäck können an Hotels, Ferienunterkünfte oder geeignete Zieladressen in Wintersportregionen transportiert werden.
Skier und Snowboards müssen in geeigneten Schutzverpackungen vorbereitet sein. Geeignet sind stabile Skisäcke, Boardbags, Hartschalen-Transportcases oder robuste Außenverpackungen.
Lose Bänder, Gurte, Schnallen oder hervorstehende Elemente müssen entfernt, fixiert oder gesondert geschützt werden.
3.5 Kinderwagen, Buggy & Familiengepäck
Kinderwagen und Buggys können nach Prüfung als Familiengepäck transportiert werden.
Kinderwagen und Buggys müssen vollständig in einer geeigneten Kartonverpackung geschützt werden. Lose Räder, Adapter, Verdecke, Gestelle, Taschen oder weiteres Zubehör müssen entfernt, fixiert oder separat gepolstert werden.
Unverpackte Kinderwagen, hervorstehende Teile, ungeschützte Rahmen oder instabile Verpackungen gelten nicht als transportsicher vorbereitet.
3.6 Rollstuhl, Rollator, Gehwagen & Mobilitätshilfen
Manuelle Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen und vergleichbare Mobilitätshilfen können nach operativer Prüfung transportiert werden.
Erforderlich ist eine geeignete Kartonverpackung. Lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, hervorstehende Elemente, Bremszüge, bewegliche Bauteile oder ungeschützte Rahmen müssen entfernt, fixiert oder separat gepolstert werden.
Elektrorollstühle, Scooter, elektrische Rollatoren, motorisierte Mobilitätshilfen sowie Hilfsmittel mit Akku oder Batterie sind keine reguläre Standardleistung und bedürfen einer gesonderten operativen Prüfung.
3.7 Klappfahrräder, Falträder, E-Bikes & Akkus
Über Kofferversandservice.de können ausschließlich geeignete manuelle Klapp- und Falträder transportiert werden, die vollständig zusammengeklappt in einen geeigneten Fahrradsack oder eine stabile Fahrrad-Transporttasche passen.
Der Fahrradsack beziehungsweise die Transporttasche muss das Fahrrad vollständig umschließen und dem Gewicht sowie den mechanischen Belastungen während Verarbeitung, Umschlag und Beförderung standhalten. Empfindliche Bauteile wie Schaltung, Bremsen, Gelenke, Pedale und Lenkerenden müssen zusätzlich gepolstert und gesichert werden.
Normale Citybikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Rennräder und andere nicht vollständig zusammenklappbare Fahrräder sind nicht Bestandteil dieses Standardservices.
Normale Fahrräder in handelsüblichen Fahrradkartons, großen Fahrradboxen, Hartschalenkoffern oder sperrigen Transportcases werden über diesen Service nicht regulär transportiert.
E-Bike- und Akku-Vorgabe: E-Bikes, Pedelecs, elektrische Falträder sowie Fahrräder mit Lithium-Akku sind kein regulärer Standardversand. Akkus dürfen nicht ohne ausdrückliche vorherige Freigabe mitversendet werden. Der Transport kann aufgrund von Gefahrgut- und Transportvorgaben ausgeschlossen werden.
3.8 Dokumente, Schlüssel, Fundsachen & wichtige Kleinsendungen
Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und geeignete Kleinsendungen können über Kofferversandservice.de als planbare Standardtransporte gebucht werden, sofern Inhalt, Verpackung, Strecke und Transportbedingungen dies zulassen.
Der Standardversand eignet sich nur, wenn kein verbindlicher oder besonders kurzfristiger Zustelltermin erforderlich ist und ein ausreichender zeitlicher Sicherheitspuffer eingeplant werden kann.
Bei besonders wichtigen, zeitkritischen oder schwer ersetzbaren Sendungen wie Autoschlüsseln, Wohnungsschlüsseln, Reisepässen, Tickets, Reiseunterlagen, Vertragsdokumenten oder fristgebundenen Geschäftsunterlagen wird ausdrücklich der Expressservice über ReiseTourismusService.de empfohlen.
Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gemeinsam mit vollständiger Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder eindeutigem Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.
Bei Fundsachen aus Hotels, Ferienunterkünften, Kreuzfahrtschiffen oder sonstigen Reiseorten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Sendung vor Ort sicher verpackt, eindeutig zugeordnet und am vereinbarten Abholtag übergabebereit ist.
4. Serviceziele, Zustellorte & Sonderadressen
4.1 Hotelzustellungen
Bei Hotelzustellungen gilt die Übergabe an Rezeptionen, Warenannahmen, zentrale Gepäckannahmen, Concierge oder vereinbarte Empfangsbereiche als ordnungsgemäße Zustellung.
Die hotelinterne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung, spätere Ausgabe an den Reisenden oder Verwechslung innerhalb des Hotels liegt außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das Hotel oder die Empfangsstelle vorab über die Sendung zu informieren und sicherzustellen, dass die Annahme am Zustelltag möglich ist.
4.2 Ferienwohnungen, Privatadressen, Kurhäuser & Reha-Einrichtungen
Zustellungen an Ferienwohnungen, Privatadressen, Kurhäuser, Reha-Einrichtungen oder vergleichbare Zieladressen setzen voraus, dass die Adresse korrekt, zugänglich und am Zustelltag empfangsbereit ist.
Bei Einrichtungen mit Rezeption, Warenannahme oder zentralem Empfang gilt die Übergabe an diese Stelle als ordnungsgemäße Zustellung.
Eine unbeaufsichtigte Ablage an Garage, Carport, Terrasse, Hauseingang oder einem anderen individuellen Abstellort ist nicht Bestandteil des Standardversands.
4.3 Express-Gepäcktransport zum Flughafen & Flughafenprozesse
Die alexiYus GmbH organisiert Express-Gepäcktransporte zu ausgewählten Flughafen-Servicecentern und geeigneten Flughafenstandorten.
Der Flughafen-Gepäcktransport ist die einzige Expressleistung, die direkt über Kofferversandservice.de angeboten wird.
Die operative Leistung endet regelmäßig mit der Übergabe an personell besetzte Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, vereinbarte Übergabepunkte oder externe Betreiber und Annahmestellen.
Eine Zustellung an Schließfächer, Check-in-Schalter, Gates, Flugsteige, Sicherheitsbereiche, Airline-Schalter ohne vorherige Annahmevereinbarung oder unbesetzte Übergabepunkte ist nicht Bestandteil der Leistung.
Check-in, Sicherheitskontrollen, Zollabfertigung sowie die Aufgabe bei der Fluggesellschaft obliegen dem Auftraggeber.
- Hamburg Airport (HAM): Gepäcktransporte zum Flughafen Hamburg können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
- Düsseldorf Airport (DUS): Gepäcktransporte zum Flughafen Düsseldorf können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
- München Airport (MUC): Gepäcktransporte zum Flughafen München können direkt über das Buchungssystem beauftragt werden.
- Frankfurt Airport (FRA): Gepäcktransporte zum oder vom Flughafen Frankfurt sind nur auf Anfrage möglich. Bei einer Abholung am Frankfurt Airport wird zusätzlich ein separat zu organisierender Porter- oder Flughafenservice benötigt. Gepäcktransport und Porter-Service sind zwei voneinander getrennte Leistungen und werden separat geprüft, gebucht und abgerechnet.
Bei Rücktransporten ab Flughäfen kann je nach Flughafen ein gesonderter Porter-, Gepäckaufbewahrungs- oder Airport-Service erforderlich sein. Ohne bestätigte Übergabestelle kann keine Abholung im Sicherheits- oder Terminalbereich erfolgen.
Eine garantierte Bereitstellung zu einer bestimmten Flugzeit, eine direkte Zustellung am Check-in, eine Übergabe am Gate oder eine Beförderung in nicht frei zugängliche Sicherheitsbereiche ist nicht Bestandteil der Leistung.
4.4 UPS Access Point, Paketshops & Selbstabholung
Sofern als Zieladresse ein UPS Access Point, Paketshop oder vergleichbarer Annahme- und Ausgabepunkt genutzt wird, endet die operative Zustellung mit der Übergabe an diesen Standort.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des gewählten Standorts vorab zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Öffnungszeiten, Annahmebedingungen, Größen- und Gewichtsbeschränkungen, Lagerfristen, Erreichbarkeit sowie die rechtzeitige Selbstabholung.
Die Zustellung an einen geeigneten UPS Access Point kann insbesondere für Städtereisen, Flusskreuzfahrten, Hochseekreuzfahrten, Vorübernachtungen, frühe Anreisen oder Reisen geeignet sein, bei denen eine Zustellung an Hotel, Ferienwohnung oder Privatadresse nicht passend ist.
Eine unmittelbare Nähe zum Hotel, Cruise Center, Hafen, Bahnhof oder Flughafen wird nicht garantiert. Die Entfernung und Erreichbarkeit müssen vor der Buchung durch den Auftraggeber geprüft werden.
Eine Haftung für verspätete Abholung, abgelaufene Lagerfristen, Standortschließungen, Betriebsferien, Annahmeverweigerungen oder Rücksendungen aufgrund nicht rechtzeitiger Abholung besteht nicht, soweit diese Umstände außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH liegen.
4.5 Flusskreuzfahrten, Hochseekreuzfahrten, Häfen & Terminals
Zustellungen an Schiffe, Schiffskabinen, Anleger, Hafenbereiche, Kreuzfahrtterminals, Liegeplätze, Pierbereiche oder touristische Übergabepunkte sind keine reguläre Standardzustellung.
Eine direkte Zustellung an ein Schiff, an Bordpersonal oder an nicht dauerhaft besetzte Hafeneinrichtungen ist nur möglich, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich geprüft und schriftlich bestätigt wurde.
Bei Fluss- und Hochseekreuzfahrten kann alternativ die Zustellung an eine geeignete Hoteladresse, Privatadresse, ein personell besetztes Servicecenter oder einen geeigneten UPS Access Point geprüft werden.
Die rechtzeitige Selbstabholung und der Weitertransport vom Access Point, Hotel oder Servicecenter zum Schiff liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4.6 Inselzustellungen
Bei Inselzustellungen kann die operative Leistung mit Übergabe an den zuständigen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner enden.
Fährzeiten, Wetterbedingungen oder inselspezifische Besonderheiten können zu verlängerten Laufzeiten führen.
Gesonderte Zeitfenster oder Terminwünsche sind bei Inselzustellungen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.
5. Verpackungspflicht & Kennzeichnung
Alle Gepäckstücke und Sondergepäcksendungen müssen transportsicher vorbereitet und entsprechend der jeweiligen Gepäckart verpackt sein.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Gepäckstück für den gewählten Transportweg, die mechanische Verarbeitung, die Stapelung, den Umschlag, mögliche Luftfrachtkontrollen und die Zustellung geeignet ist.
Versandlabel: Ein Versandlabel muss nur dann vom Auftraggeber selbst ausgedruckt und außen am Gepäckstück oder an der Transportverpackung angebracht werden, wenn Kofferversandservice.de hierzu ausdrücklich per E-Mail auffordert.
In allen anderen Fällen bringt der Fahrer das Versandlabel zur Abholung mit oder das Gepäckstück wird an der vorgesehenen Depot- beziehungsweise Abholstation durch den Transportpartner gekennzeichnet.
Alte Versandlabels, Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes oder frühere Paketaufkleber müssen vor der Übergabe vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Mehrdeutige oder alte Kennzeichnungen können zu Fehlleitungen, Verzögerungen, Rücksendungen oder Nachberechnungen führen.
Erforderliche Zoll-, Packlisten- oder Begleitdokumente müssen entsprechend der jeweiligen Transportanweisung vollständig ausgefüllt und gegebenenfalls außen in einer geeigneten, wettergeschützten Dokumententasche angebracht werden.
6. Gepäckstücke als Transportverpackung & Gebrauchsspuren
Koffer, Reisetaschen, Golf-Travelcover, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags, Boardbags, Fahrradtaschen sowie vergleichbare Gepäck- und Transporttaschen gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.
Für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen, Umzugskartons und andere besonders schutzbedürftige Gegenstände gelten die auf den jeweiligen Leistungsseiten beschriebenen zusätzlichen Verpackungsvorgaben.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Gepäckstücke im Rahmen der mechanischen und manuellen Transportprozesse über Förderanlagen, Umschlagsdepots, Sortieranlagen, Fahrzeuge, Luftfracht-, Paket-, Kurier- oder Netzwerkstrukturen transportiert, sortiert, gestapelt, bewegt und umgeschlagen werden.
Transporttypische Gebrauchsspuren, äußere Abnutzungen und äußerliche Veränderungen am Gepäckstück stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar, soweit gesetzlich zulässig.
Hierzu können insbesondere Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen, Druckstellen, leichte Verformungen sowie transporttypische Beeinträchtigungen an Rollen, Standfüßen, Griffen, Außentaschen, Reißverschlüssen, Gurten, Halterungen oder Schlaufen gehören.
Eine Haftung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und kommt insbesondere bei Verlust, vollständiger Zerstörung oder gesetzlich ersatzfähigen Beschädigungen des Inhalts in Betracht, soweit keine Verpackungsmängel, ausgeschlossenen Inhalte, unzureichenden Deklarationen oder sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.
Eine Neuwertentschädigung für gebrauchte Gepäckstücke, Taschen, Koffer, Travelcover oder vergleichbare Gebrauchsgegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Maß-, Gewichts-, Gurtmaß- & Volumengewichtslogik
Für Standard-Gepäcktransporte gelten je nach Serviceart feste Gewichts- und Maßgrenzen. Die Buchung erfolgt regelmäßig in Gewichtsklassen, insbesondere bis 20 kg oder bis 30 kg pro Gepäckstück.
Sendungen mit Übermaß, besonderer Sperrigkeit, nicht geeigneter Verpackung, hervorstehenden Teilen oder erhöhtem Umschlagrisiko können abgelehnt oder nur nach gesonderter Prüfung angenommen werden.
Bei Gepäcktransporten und Sondergepäcksendungen kann neben dem tatsächlichen Gewicht auch das Volumengewicht maßgeblich sein.
Das Volumengewicht kann abhängig von Transportart und eingesetztem Transportnetzwerk nach unterschiedlichen Divisoren berechnet werden. Maßgeblich sind die für den konkreten Auftrag geltenden Tarif- und Transportbedingungen.
- Straßen-, Netzwerk- und Pakettransporte: regelmäßig Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 6000
- Express- oder Luftfrachttransporte: regelmäßig Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5000
Abgerechnet wird regelmäßig der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht.
Die Ermittlung kann innerhalb der Transportnetzwerke automatisiert durch Gewichts-, Maß- oder Volumenscanner erfolgen. Abweichungen zwischen gebuchten und tatsächlich gemessenen Daten können zu Nachberechnungen führen.
8. Abholung, Zeitfenster & fehlgeschlagene Abholungen
Ohne gesonderten und schriftlich bestätigten Terminservice erfolgt die Abholung im Regelfall im Tagesverlauf innerhalb des für die jeweilige Buchung vorgesehenen Zeitfensters, häufig zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Ein bei der Buchung angezeigtes oder ausgewähltes Zeitfenster dient der operativen Einplanung in die Fahrertour. Eine verbindliche Abholung zu einer festen Uhrzeit ist nur bei ausdrücklich gebuchtem und bestätigtem Termin- oder Expressservice möglich.
Priorisierte oder engere Zeitfenster, direkte Fahrerabstimmungen, besondere Abstell- oder Übergabeorte und individuell geplante Abläufe sind nicht Bestandteil des regulären KVS-Standardversands. Solche Leistungen können über ReiseTourismusService.de angefragt werden.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Gepäckstück am Abholtag vollständig vorbereitet, verpackt, zugänglich und übergabebereit ist. Dies gilt insbesondere bei Hotels, Rezeptionen, Ferienwohnungen, Büros, Kliniken, Kurhäusern oder sonstigen Drittstellen.
Ist eine Abholung nicht möglich, weil das Gepäckstück nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, Ansprechpartner fehlen oder die Übergabe durch Dritte nicht erfolgt, kann eine erneute Disposition erforderlich werden. Zweite Anfahrten, Umbuchungen oder Neudispositionen sind kostenpflichtig.
9. Laufzeiten & Regellaufzeiten
Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte.
Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als Transporttag. Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage.
Transportzeiten können sich insbesondere verzögern durch Feiertage, Wochenenden, Verkehrsaufkommen, Witterungseinflüsse, Zollkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Peak- und Saisonzeiten, operative Netzwerkstörungen, Fähr- oder Flugpläne, Insel- oder Remote-Zustellungen sowie fehlende oder fehlerhafte Dokumente.
Eine Laufzeit-, Termin- oder Fixzeitgarantie besteht nur, wenn sie für den konkreten Auftrag ausdrücklich angeboten, gebucht und schriftlich bestätigt wurde.
Standardtransporte über Kofferversandservice.de sind keine Fixzeit- oder Garantiezustellungen. Der Flughafen-Gepäcktransport ist eine Expressleistung, ersetzt jedoch keine Flug-, Anschluss- oder Check-in-Garantie.
10. Internationale Transporte, Schweiz, Vereinigtes Königreich & Zoll
Bei internationalen Sendungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderlichen Zoll- und Begleitdokumente korrekt, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Dies betrifft insbesondere Transporte in Nicht-EU-Länder beziehungsweise Gebiete außerhalb des EU-Zollgebiets, zum Beispiel die Schweiz oder das Vereinigte Königreich, sowie alle Sendungen, bei denen Zoll-, Sicherheits- oder Einfuhrprozesse erforderlich sind.
Die Schweiz kann für planbare Standardtransporte regulär über das Buchungssystem gebucht werden, sofern Maße, Gewicht, Inhalt, Dokumente und Zielregion den Anforderungen des Transportnetzwerks entsprechen.
Für Sendungen in die oder aus der Schweiz sind regelmäßig eine Zollinhaltserklärung beziehungsweise Packliste, präzise Inhaltsangaben und realistische Warenwerte erforderlich. Unvollständige, falsche oder unplausible Angaben können zu Verzögerungen, Rückfragen, Lagerkosten, Rücksendungen oder behördlichen Maßnahmen führen.
Inhalte müssen konkret beschrieben und mit realistischen Warenwerten angegeben werden. Allgemeine Angaben wie „Kleidung“, „Sachen“ oder „Inhalt“ reichen für die Zollabfertigung häufig nicht aus.
Koffer und verschließbare Transportverpackungen nicht abschließen: Bei Transporten in die oder aus der Schweiz sowie auf anderen zollpflichtigen Strecken muss das Gepäckstück für mögliche Zoll- oder Sicherheitskontrollen ohne Beschädigung geöffnet werden können. Reißverschlüsse und Verschlüsse müssen transportsicher geschlossen sein; ein Schloss oder eine andere blockierende Verriegelung darf nicht verwendet werden.
Zölle, Steuern, Sicherheitsgebühren, Lagerkosten, Prüfkosten oder behördliche Zusatzkosten sind nicht Bestandteil der Transportvergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Nachberechnungen, Zuschläge & Zusatzkosten
Die Buchung basiert auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Gewicht, Maßen, Gepäckart, Inhalt, Zieladresse und Serviceart.
Nachberechnungen oder Zusatzkosten können entstehen, wenn tatsächliches Gewicht, Volumengewicht, Maße, Verpackungsart, Zielregion oder operative Anforderungen von den bei der Buchung angegebenen Daten abweichen.
Zusatzkosten können insbesondere entstehen durch:
- Übergewicht
- Überschreitung der für den gebuchten Tarif geltenden Maß-, Gurtmaß- oder Volumengrenzen
- nicht transportfähige oder abweichende Verpackung
- Adresskorrekturen
- zweite Anfahrt oder erneute Abholung
- Umbuchung oder Neudisposition
- Lagerung
- Rücksendung
- Insel-, Außen- oder Remote-Zuschläge
- Fähr-, Inselspediteur- oder Sonderzielzuschläge
- Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Zusatzkosten
- Mehraufwand durch fehlende, falsche oder unvollständige Angaben
Abweichungen, die im Transportnetzwerk durch automatische Volumen-, Maß- oder Gewichtsscanner oder durch manuelle Kontrollen festgestellt werden, können zu einer Nachberechnung nach der geltenden Preis- und Zuschlagslogik führen.
Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, zutreffende Maße, Gewichte, Inhalte und Adressdaten anzugeben.
12. Transportfähige Inhalte, Wertgrenzen & Ausschlüsse
Es dürfen ausschließlich planbare Gepäckstücke und operativ zulässige Sondergepäckarten versendet werden.
Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll 750 EUR nicht überschreiten, sofern keine ausdrückliche vorherige schriftliche Freigabe vorliegt.
Vom Standard-Gepäcktransport ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher Prüfung zulässig sind insbesondere:
- verbotene Güter gemäß Gefahrgutvorschriften
- Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände
- Gefahrstoffe, Chemikalien, entzündliche Stoffe oder Druckbehälter
- Parfüm, Spraydosen, Druckbehälter, Reinigungsmittel oder entzündliche Flüssigkeiten
- leicht verderbliche Waren, Lebensmittel, auslaufgefährdete Flüssigkeiten oder temperaturempfindliche Inhalte
- Medikamente, medizinische Proben oder kühlpflichtige medizinische Waren
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertgegenstände
- Kunstgegenstände, Sammlungen, Unikate oder Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert
- Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände
- elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Powerbanks oder vergleichbare Akkugeräte
- Datenträger mit hohem wirtschaftlichem, ideellem oder geschäftlichem Wert
- Lithium-Akkus, Batterien oder E-Bike-Akkus ohne vorherige ausdrückliche Freigabe
- unzureichend verpackte, auslaufende, riechende, verschmutzte oder nicht transportfähige Gegenstände
- Gegenstände, deren Versand gegen gesetzliche, behördliche oder transportpartnerseitige Vorschriften verstößt
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Inhaltsangaben und die Einhaltung aller gesetzlichen Versand-, Sicherheits-, Zoll- und Einfuhrvorschriften verantwortlich.
13. Reklamationen, Schäden & Mitwirkungspflichten
Offensichtliche Schäden, Verluste oder Fehlmengen sind unverzüglich bei Ablieferung anzuzeigen und möglichst schriftlich auf dem Zustellnachweis oder durch eine andere geeignete Dokumentation festzuhalten.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung und innerhalb der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anzuzeigen. Bei nationalen Transporten beträgt die Anzeigefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden regelmäßig sieben Tage nach der Ablieferung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verpackung, Gepäckstück, beschädigte Bestandteile, Fotos, Sendungsdaten, Zustellnachweise, Kaufbelege, Inhalts- und Wertnachweise sowie sonstige Unterlagen bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
Beschädigte Gegenstände oder Verpackungen sollen vor Abschluss der Prüfung nicht ohne vorherige Abstimmung entsorgt oder repariert werden.
Maßgeblich für die operative Nachverfolgung sind die verfügbaren Tracking-, Scan-, Transportpartner- und Statusdaten des jeweiligen Transportnetzwerks.
Die Prüfung und Regulierung erfolgt nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsregelungen, den AGB, dieser Leistungsbeschreibung und den Bedingungen des ausführenden Transportpartners.
14. Reisefolgeschäden & zeitkritische Reisen
Gepäcktransporte sind mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu planen. Standardleistungen sind keine garantierten Termin-, Fixzeit- oder Direktfahrten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Reisefolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für verpasste Flüge, verpasste Kreuzfahrten, verpasste Bahn-, Bus- oder Anschlussverbindungen, Hotelkosten, Umbuchungskosten, Mietwagenkosten, Ersatzkäufe, zusätzliche Reisekosten oder entgangene Urlaubsfreude.
Für unaufschiebbare, zeitkritische oder besonders koordinationsbedürftige Transporte kann ein Express-, Termin-, Direkt- oder Travel-Logistics-Service über ReiseTourismusService.de angefragt werden.
Ausgenommen hiervon ist der direkt über Kofferversandservice.de angebotene Express-Gepäcktransport zu ausgewählten Flughafen-Servicecentern. Auch bei diesem Service gelten nur die konkret angebotenen, gebuchten und schriftlich bestätigten Leistungsmerkmale.
15. Rechtlicher Hinweis
Rechtlich verbindlich sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der alexiYus GmbH sowie diese Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil.
Diese Leistungsbeschreibung dient der transparenten Beschreibung der operativen Transport- und Serviceprozesse. Sie ersetzt keine individuelle Auftragsbestätigung, keine gesetzlichen Vorschriften und keine besonderen Bedingungen der jeweils eingesetzten Transportpartner.
16. Kontakt
alexiYus GmbH
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Flughafenstraße 52a
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Telefon: 040 398398
E-Mail: kundenservice [at] kofferversandservice.de
