Beschädigung, Verlust und Verspätung beim Gepäckversand
Schadenmeldung, Haftung und Nachverfolgung – Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Antworten zur gesetzlichen Haftung, Schadenmeldung, Schadenprüfung sowie zum Vorgehen bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Zustellung Ihres Gepäcks.
Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Haftung ist keine Versicherung des vollständigen Gepäck- oder Wiederbeschaffungswertes. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung und die konkrete Buchungs- oder Auftragsbestätigung.
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Fragen und Antworten zu Beschädigung, Verlust und Verspätung
Wie ist mein Gepäck während des Transports gegen Verlust abgesichert?
Für Verlust oder Beschädigung gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere die Vorschriften des HGB, der CMR oder anderer zwingender Transportvorschriften.
Die gesetzliche Haftung ist jedoch keine Versicherung des vollständigen Gepäck-, Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes. Die Haftung kann abhängig von Strecke, Transportart und Gewicht gesetzlich begrenzt sein.
Bei nationalen und internationalen Straßentransporten kann insbesondere eine Haftungsgrenze von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht maßgeblich sein.
Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll grundsätzlich 750 € nicht überschreiten, sofern vor der Buchung keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bitte geben Sie Inhalt und Wert des Gepäcks vollständig und realistisch an. Bewahren Sie Kaufbelege, Fotos, Packlisten oder andere geeignete Inhalts- und Wertnachweise auf.
Ausgeschlossene, nicht deklarierte oder nur nach vorheriger Prüfung zulässige Inhalte sind nicht automatisch von der gesetzlichen Haftung erfasst.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der jeweiligen Buchungs- oder Auftragsbestätigung.
Was soll ich tun, wenn mein Koffer beschädigt ist?
Prüfen Sie Ihr Gepäck möglichst unmittelbar bei der Zustellung.
- Offensichtlichen Schaden anzeigen: Ein äußerlich erkennbarer Schaden sollte dem Fahrer beziehungsweise der Empfangsstelle unverzüglich mitgeteilt und möglichst auf dem Zustellnachweis oder durch eine andere geeignete schriftliche Dokumentation festgehalten werden.
- Kundenservice informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich nach seiner Feststellung bei unserem Kundenservice.
- Fotos anfertigen: Fotografieren Sie das gesamte Gepäckstück, die beschädigte Stelle, die Transportverpackung, vorhandene Kennzeichnungen und gegebenenfalls den beschädigten Inhalt.
- Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie das Gepäckstück, die Verpackung, beschädigte Teile, Kaufbelege, Inhaltsnachweise, Sendungsdaten und sonstige Unterlagen bis zum Abschluss der Prüfung auf.
- Nichts vorschnell entsorgen: Beschädigte Gegenstände oder Verpackungen sollten vor Abschluss der Prüfung nicht ohne vorherige Abstimmung entsorgt oder repariert werden.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung und innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Fristen angezeigt werden. Bei nationalen Transporten beträgt die Anzeigefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden regelmäßig sieben Tage nach der Ablieferung.
Eine fehlende Fahrerquittung schließt eine Schadenprüfung nicht automatisch aus. Eine sofortige Dokumentation bei der Zustellung erleichtert jedoch die Prüfung des Transportverlaufs.
Wichtig: Ein geeigneter Reisekoffer gilt grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt. Transporttypische Gebrauchsspuren wie Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen oder leichte Druckstellen an der Außenhülle stellen daher nicht automatisch einen ersatzfähigen Schaden dar.
Wie läuft eine Schadenregulierung ab?
Informieren Sie unseren Kundenservice unverzüglich, sobald Sie eine Beschädigung, einen Verlust oder eine Fehlmenge feststellen.
Das Schadenformular und Hinweise zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie über unseren Kundenservice beziehungsweise über das Downloadcenter, sofern das Formular dort bereitgestellt wird.
Für die Prüfung werden regelmäßig folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Bestell- oder Auftragsnummer
- Name des Auftraggebers
- Abhol- und Zustelladresse
- Abhol- und Zustelldatum
- aussagekräftige Fotos des gesamten Gepäckstücks
- Detailfotos der beschädigten Stelle
- Fotos der Verpackung und Kennzeichnung
- Inhalts- und Wertnachweise
- Kaufbelege oder andere Nachweise zum Zeitwert
- gegebenenfalls Zustellnachweis oder Schadenvermerk
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung und innerhalb der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen angezeigt werden. Bei nationalen Transporten beträgt diese Frist regelmäßig sieben Tage nach der Ablieferung.
Eine pauschale Verpflichtung, sämtliche Schadenunterlagen ausschließlich per Post einzureichen, besteht nicht. Die zulässige Übermittlungsform wird Ihnen im konkreten Schadenfall durch den Kundenservice mitgeteilt.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden die verfügbaren Transport-, Scan-, Zustell- und Statusdaten geprüft. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abstimmung mit dem ausführenden Transportpartner.
Die Bewertung und Regulierung richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsregelungen, den AGB, der Leistungsbeschreibung und den Bedingungen des ausführenden Transportpartners.
Was soll ich tun, wenn mein Gepäck das Reiseziel nicht rechtzeitig erreicht?
Prüfen Sie zunächst den verfügbaren Sendungsstatus über die für den gebuchten Transport bereitgestellte Sendungsverfolgung.
Bitte beachten Sie, dass Trackinganzeigen, voraussichtliche Zustelltermine und angegebene Regellaufzeiten bei Standardtransporten grundsätzlich unverbindlich sind. Standard-Gepäcktransporte sind keine garantierten Fixzeit-, Termin- oder Expresszustellungen.
Ist das Gepäck nach Ablauf der für die Strecke üblichen Regellaufzeit noch nicht zugestellt worden oder steht ein wichtiger Reisetermin unmittelbar bevor, informieren Sie bitte möglichst zeitnah unseren Kundenservice.
Halten Sie für die Nachverfolgung möglichst folgende Angaben bereit:
- Bestell- oder Auftragsnummer
- Name des Auftraggebers
- Abhol- und Zustelladresse
- Abholdatum
- Reise- oder benötigtes Verfügbarkeitsdatum
- gegebenenfalls vorhandene Tracking- oder Sendungsnummer
Die operative Prüfung erfolgt anhand der im jeweiligen Transportnetzwerk verfügbaren Tracking-, Scan-, Transportpartner- und Statusdaten.
Der Abholtag zählt nicht als Transporttag. Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen ebenfalls nicht als reguläre Transporttage. Zollabfertigungen, Inselzustellungen, Witterung, saisonale Auslastungen, Verkehrsbedingungen oder operative Netzwerkstörungen können die Transportdauer verlängern.
Bei Zustellungen an Hotels, Kurkliniken, Reha-Einrichtungen, Büros oder andere besetzte Empfangsstellen sollte zusätzlich geprüft werden, ob das Gepäck bereits an der Rezeption, Warenannahme oder einer zentralen Empfangsstelle übernommen wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen und zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Schäden zu ergreifen.
Eine allgemeine Verlustfreiheit, eine sofortige Auffindbarkeit jeder Sendung oder ein allgemeiner Not- und Bereitschaftsdienst außerhalb der veröffentlichten Erreichbarkeitszeiten wird nicht zugesagt.
Wann gilt ein Gepäckstück als verloren?
Eine verspätete Zustellung bedeutet nicht automatisch, dass das Gepäckstück verloren ist. Zunächst wird anhand der verfügbaren Scan-, Tracking-, Zustell- und Transportpartnerdaten geprüft, an welcher Stelle sich die Sendung zuletzt befand und ob eine weitere Beförderung oder Zustellung zu erwarten ist.
Ob und ab welchem Zeitpunkt ein Gepäckstück rechtlich als verloren gilt, richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, der Transportart und dem konkreten Transportverlauf.
Bitte melden Sie eine ausbleibende Zustellung unverzüglich beim Kundenservice und halten Sie sämtliche Buchungs-, Inhalts- und Wertnachweise für eine mögliche Nachforschung bereit.
Wer haftet bei Verlust oder Beschädigung?
Die alexiYus GmbH haftet im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortlichkeit für eigenes Organisationsverschulden.
Für die physische Beförderung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen des jeweils ausführenden Transport-, Fracht-, Kurier-, Paket-, Express-, Luftfracht- oder Netzwerkunternehmens, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
Die Haftung kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn der Schaden insbesondere auf ungeeigneter Verpackung, falschen Angaben, ausgeschlossenen Inhalten, nicht entfernten alten Versandlabels, Zollmaßnahmen oder sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den AGB und der Leistungsbeschreibung.
Schnelle Hilfe bei Schaden, Verlust oder Verspätung
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice möglichst unverzüglich und halten Sie die Bestell- oder Auftragsnummer, vorhandene Trackingdaten, Fotos, Inhaltsnachweise und Wertbelege bereit.
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Hinweis zu unseren Servicearten:
Über Kofferversandservice.de buchen Sie planbare Standardtransporte für Reisegepäck, Koffer, Sportgepäck und weitere geeignete Gepäckstücke. Bitte beachten Sie bei der Buchung die jeweilige Serviceart sowie die ergänzenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung und den AGB.
Expressversand & individuelle Transportlösungen:
Zeitkritische Expresssendungen, priorisierte oder engere Abhol- und Zustellzeitfenster, direkte Fahrerabstimmungen, besondere Abstell- oder Zustellanweisungen sowie individuelle Transportplanungen sind nicht Bestandteil des Standardversands über Kofferversandservice.de. Diese Leistungen sind ausschließlich über www.reisetourismusservice.de buchbar oder anfragbar.
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Kofferversandservice.de ist ein Service der alexiyus GmbH
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Geschäftsführer: Alexander Zarbounis
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