Leistungsbeschreibung – Gepäck-, Reisegepäck- & Sondergepäckservice
Kofferversandservice.de (KVS)
ein Service der alexiYus GmbH – Servicegesellschaft für Transport- & Touristikdienstleistungen
Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der alexiYus GmbH. Sie beschreibt die operativen Voraussetzungen, Abläufe, Leistungsgrenzen und Mitwirkungspflichten für Gepäck-, Reisegepäck- und Sondergepäcktransporte.
Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften, die individuelle Auftragsbestätigung und anschließend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1. Geltungsbereich und Grundlogik
Die alexiYus GmbH organisiert über Kofferversandservice.de nationale und internationale Gepäcktransporte, Reisegepäckservices und ausgewählte Sondergepäcktransporte.
Der Service richtet sich insbesondere an Reisende, Familien, Kur- und Reha-Gäste, Hotelgäste, Geschäftsreisende, Studierende, Langzeitreisende, Kreuzfahrtgäste sowie Kunden mit sperrigem Reise- oder Sondergepäck.
Gebietsbezug: Deutschland muss grundsätzlich Start- oder Zielland des Transportauftrags sein. Reine Ausland-zu-Ausland-Transporte sind keine Standardleistung und bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
Die Auftragsannahme setzt voraus, dass das Gepäckstück nach Gewicht, Abmessungen, Verpackung, Inhalt, Zielregion, Dokumentenlage und Transportweg operativ transportfähig ist.
Servicearten: Über Kofferversandservice.de werden vorwiegend planbare Standardtransporte gebucht. Der Gepäcktransport zu ausgewählten Flughafen-Servicecentern kann als besondere Expressleistung angeboten werden. Sonstige Express-, Kurier-, Termin-, Direktfahrt- und individuell geplante Leistungen werden über ReiseTourismusService.de gebucht oder angefragt.
2. Eingesetzte Transportpartner und kein klassischer Paketshop
Kofferversandservice.de ist kein klassischer Paketshop, sondern ein spezialisierter Organisations- und Buchungsservice für planbare Gepäcktransporte, Hotelzustellungen, Flughafenprozesse, internationale Gepäcktransporte und besondere Reisesituationen.
Die operative Durchführung erfolgt durch rechtlich selbständige Paketdienste, Kurierdienste, Expressdienste, Frachtführer, Spediteure, Luftfrachtunternehmen, Depot- und Netzwerkpartner. KVS ist berechtigt, den geeigneten Transportpartner auszuwählen und erforderlichenfalls zu wechseln. Ein Anspruch auf einen bestimmten Transportpartner, Fahrer oder Netzwerkdienst besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung.
Eine Abgabe oder Selbstabholung bei UPS Access Points, Paketshops oder vergleichbaren Stellen ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich angeboten, gebucht oder bestätigt wurde.
3. Buchbare Leistungssegmente
3.1 Koffer und Reisetaschen
Der Standard-Gepäckservice umfasst insbesondere Koffer, Reisetaschen, Trolleys und vergleichbares Reisegepäck innerhalb Deutschlands und in ausgewählte europäische Länder.
Die Buchung erfolgt regelmäßig in Gewichtsklassen, insbesondere bis 20 kg oder bis 30 kg je Gepäckstück. Maßgeblich sind die im Buchungssystem, auf der Leistungsseite oder in der Auftragsbestätigung genannten Grenzen.
Ein geeigneter, stabiler und transportsicher geschlossener Reisekoffer kann selbst als äußere Transportverpackung dienen. Eine zusätzliche Kartonverpackung ist nur erforderlich, wenn dies für die konkrete Leistung verlangt wird oder das Gepäckstück selbst keinen ausreichenden Schutz bietet.
3.2 Umzugskartons, Beigepäck und persönliche Gegenstände
Umzugskartons, Beigepäck und persönliche Gegenstände können insbesondere für Wohnortwechsel, Auslandssemester, längere Aufenthalte, Zweitwohnsitze oder als ergänzendes Reisegepäck transportiert werden, soweit der eingesetzte Transportpartner und die jeweilige Strecke dies zulassen.
Erforderlich sind stabile Kartonagen mit ausreichender Tragfähigkeit. Schwere Inhalte sind gleichmäßig zu verteilen; Hohlräume sind so auszufüllen, dass der Karton bei Stapelung und Umschlag nicht einknickt. Alle Öffnungen und belasteten Kanten müssen mit reißfestem Paketband sicher verschlossen werden.
Instabile, beschädigte, überfüllte, durchweichte oder unzureichend verschlossene Kartons können abgelehnt, zurückgeführt oder nachberechnet werden.
3.3 Golfbags und Golfausrüstung
Golfbags und Golfausrüstung können nach operativer Prüfung an Golfhotels, Golfresorts, Ferienunterkünfte oder andere geeignete Zieladressen transportiert werden.
Erforderlich ist ein stabiles Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcase oder eine vergleichbar robuste Außenverpackung. Lose Gurte, Schnüre, Schuhe und Zubehörteile sind zu entfernen, zu fixieren oder gesondert zu schützen.
3.4 Skier, Snowboards und Wintersportgepäck
Skier, Skisäcke, Snowboards, Boardbags und weiteres Wintersportgepäck können an geeignete Hotels, Ferienunterkünfte oder Zieladressen in Wintersportregionen transportiert werden.
Die Sendung muss in einem stabilen Skisack, Boardbag, Hartschalen-Transportcase oder einer gleichwertigen Außenverpackung vorbereitet sein. Lose Bänder, Gurte, Schnallen und hervorstehende Teile sind zu entfernen, zu fixieren oder gesondert zu schützen.
3.5 Kinderwagen, Buggys und Familiengepäck
Kinderwagen und Buggys können nach Prüfung transportiert werden. Sie müssen vollständig in einer geeigneten Kartonverpackung geschützt sein. Lose Räder, Adapter, Verdecke, Gestelle, Taschen und Zubehör sind zu entfernen, zu fixieren oder separat zu polstern.
Unverpackte Kinderwagen, hervorstehende Bauteile, ungeschützte Rahmen und instabile Verpackungen gelten nicht als transportsicher.
3.6 Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen und Mobilitätshilfen
Manuelle Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen und vergleichbare Mobilitätshilfen können nach operativer Prüfung transportiert werden.
Erforderlich ist eine geeignete Schutz- oder Kartonverpackung. Lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, Bremszüge, bewegliche Bauteile und ungeschützte Rahmen sind zu entfernen, zu fixieren oder separat zu polstern.
Elektrorollstühle, Scooter, elektrische Rollatoren, motorisierte Mobilitätshilfen sowie Hilfsmittel mit Akku oder Batterie sind keine reguläre Standardleistung und bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Freigabe.
3.7 Klappfahrräder, Falträder, E-Bikes und Akkus
Im Standardservice können ausschließlich geeignete manuelle Klapp- und Falträder transportiert werden, die vollständig zusammengeklappt in einen stabilen Fahrradsack oder eine geeignete Fahrrad-Transporttasche passen.
Die Verpackung muss das Fahrrad vollständig umschließen und dem Gewicht sowie den üblichen mechanischen Belastungen standhalten. Schaltung, Bremsen, Gelenke, Pedale und Lenkerenden sind zusätzlich zu polstern und zu sichern.
Nicht vollständig zusammenklappbare Citybikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Rennräder und vergleichbare Fahrräder sind keine reguläre Standardleistung.
E-Bikes, Pedelecs, elektrische Falträder und Fahrräder mit Lithium-Akku sind vom Standardversand ausgeschlossen. Akkus und Batterien dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Freigabe und unter Einhaltung sämtlicher Gefahrgutvorschriften versendet werden.
3.8 Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und wichtige Kleinsendungen
Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und geeignete Kleinsendungen können als planbare Standardtransporte gebucht werden, sofern Inhalt, Verpackung, Strecke und Transportbedingungen dies zulassen.
Der Standardservice eignet sich nur, wenn kein verbindlicher kurzfristiger Zustelltermin erforderlich ist und ein ausreichender Sicherheitspuffer eingeplant wird. Für Autoschlüssel, Wohnungsschlüssel, Reisepässe, Tickets, Reiseunterlagen, Vertragsdokumente und fristgebundene Geschäftsunterlagen wird ein Express-, Termin- oder Direktservice über ReiseTourismusService.de empfohlen.
Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gemeinsam mit einer vollständigen Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder einem eindeutig zuordenbaren Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.
Bei Fundsachen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Sendung vor Ort sicher verpackt, eindeutig zugeordnet und am Abholtag übergabebereit ist.
4. Serviceziele, Zustellorte und Sonderadressen
4.1 Hotelzustellungen
Bei Hotels, Ferienanlagen und vergleichbaren Einrichtungen gilt die Übergabe an Rezeption, Warenannahme, Concierge, zentrale Gepäckannahme oder einen vereinbarten Empfangsbereich als ordnungsgemäße Zustellung.
Hotelinterne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung, spätere Ausgabe oder eine Verwechslung innerhalb der Einrichtung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von KVS, soweit KVS diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber muss die Empfangsstelle vorab informieren und sicherstellen, dass die Annahme am Zustelltag möglich ist.
4.2 Ferienwohnungen, Privatadressen, Kurhäuser und Reha-Einrichtungen
Die Zieladresse muss korrekt, zugänglich und am Zustelltag empfangsbereit sein. Bei Einrichtungen mit Rezeption, Warenannahme oder zentralem Empfang gilt die Übergabe an diese Stelle als ordnungsgemäße Zustellung.
Eine unbeaufsichtigte Ablage an Garage, Carport, Terrasse, Hauseingang oder einem sonstigen Abstellort ist nur Bestandteil der Leistung, wenn eine wirksame Abstellgenehmigung vorliegt und der eingesetzte Transportpartner diese Option unterstützt.
4.3 Express-Gepäcktransport zum Flughafen und Flughafenprozesse
KVS kann Express-Gepäcktransporte zu ausgewählten personell besetzten Flughafen-Servicecentern, Gepäckaufbewahrungen oder sonstigen bestätigten Übergabestellen organisieren.
Die operative Leistung endet regelmäßig mit der dokumentierten Übergabe an die bestätigte Annahmestelle oder deren Betreiber.
Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere die Zustellung an unbesetzte Schließfächer, Check-in-Schalter ohne Annahmevereinbarung, Gates, Flugsteige, Sicherheitsbereiche oder sonstige nicht frei zugängliche Terminalbereiche.
Check-in, Sicherheitskontrolle, Zollabfertigung und Aufgabe bei der Fluggesellschaft obliegen dem Auftraggeber.
- Hamburg Airport (HAM): buchbar, soweit im Buchungssystem verfügbar.
- Düsseldorf Airport (DUS): buchbar, soweit im Buchungssystem verfügbar.
- München Airport (MUC): buchbar, soweit im Buchungssystem verfügbar.
- Frankfurt Airport (FRA): nur nach individueller Prüfung. Für Abholungen kann ein gesonderter Porter-, Gepäckaufbewahrungs- oder Flughafenservice erforderlich sein.
Gepäcktransport, Porter-Service, Lagerung und Flughafenservice sind rechtlich und preislich getrennte Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.
Eine garantierte Bereitstellung zu einer bestimmten Flugzeit, eine direkte Übergabe am Check-in oder Gate sowie eine Anschluss-, Check-in- oder Abfluggarantie sind nicht Bestandteil der Leistung.
4.4 UPS Access Points, Paketshops und Selbstabholung
Die Nutzung eines UPS Access Point oder eines vergleichbaren Paketshops ist nur möglich, wenn der konkrete Standort und die konkrete Sendung die jeweiligen Annahmebedingungen erfüllen und die Nutzung ausdrücklich bestätigt wurde.
Für UPS Access Points gelten regelmäßig strengere Grenzen als für die normale Hauszustellung. Insbesondere können Sendungen über 20 kg, Sendungen mit einer längsten Seite über 97 cm oder Sendungen oberhalb der standort- beziehungsweise netzbezogenen Größenbegrenzung von der Annahme ausgeschlossen sein.
Der Auftraggeber muss vor Buchung insbesondere Öffnungszeiten, Größen- und Gewichtsbeschränkungen, Lagerfrist, Identifikationsanforderungen, Erreichbarkeit und rechtzeitige Selbstabholung prüfen.
Die Zustellung an einen Access Point kann für Städtereisen, Kreuzfahrten, Vorübernachtungen oder frühe Anreisen geeignet sein. Eine unmittelbare Nähe zu Hotel, Cruise Center, Hafen, Bahnhof oder Flughafen wird nicht zugesagt.
Die operative Zustellung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den bestätigten Standort. Folgen einer verspäteten Selbstabholung, abgelaufener Lagerfristen, Standortschließung oder Annahmeverweigerung trägt der Auftraggeber, soweit KVS die Ursache nicht zu vertreten hat.
4.5 Flusskreuzfahrten, Hochseekreuzfahrten, Häfen und Terminals
Direkte Zustellungen an Schiffe, Schiffskabinen, Anleger, Liegeplätze, Pierbereiche oder nicht dauerhaft besetzte Hafeneinrichtungen sind keine reguläre Standardzustellung.
Eine direkte Übergabe an Bordpersonal oder eine Hafeneinrichtung ist nur möglich, wenn sie im Einzelfall geprüft und in Textform bestätigt wurde.
Alternativ kann die Zustellung an ein geeignetes Hotel, eine Privatadresse, ein personell besetztes Servicecenter oder einen geeigneten Access Point geprüft werden. Selbstabholung und Weitertransport zum Schiff liegen dann im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4.6 Inselzustellungen und schwer zugängliche Gebiete
Bei Inselzustellungen kann die operative Leistung mit Übergabe an einen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner enden, sofern dies für den Auftrag ausdrücklich vorgesehen oder bestätigt wurde.
Fährpläne, Witterung, saisonale Einschränkungen, regionale Feiertage und örtliche Besonderheiten können zu verlängerten Laufzeiten führen. Gesonderte Zeitfenster oder Terminwünsche sind häufig nicht verfügbar.
5. Verpackungspflicht und Kennzeichnung
Alle Gepäckstücke und Sondergepäcksendungen müssen für den gewählten Transportweg, mechanische Verarbeitung, Stapelung, Umschlag, mögliche Sicherheits- und Zollkontrollen sowie die Zustellung geeignet sein.
Versandlabel: Der Auftraggeber muss ein Versandlabel nur dann selbst ausdrucken und außen anbringen, wenn KVS ihn hierzu ausdrücklich auffordert. Ein vom Fahrer mitgebrachtes Label ist nur geschuldet, wenn dies für den konkret gebuchten Rückhol- oder Abholservice ausdrücklich bestätigt wurde. Ohne eine solche Bestätigung darf der Auftraggeber nicht davon ausgehen, dass der Fahrer ein Label mitführt.
Alte Versandlabels, Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes und frühere Paketaufkleber müssen vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Zoll-, Packlisten- und Begleitdokumente sind vollständig auszufüllen und entsprechend der Transportanweisung, gegebenenfalls in einer wettergeschützten Dokumententasche, außen anzubringen.
6. Gepäckstücke als Transportverpackung und Gebrauchsspuren
Koffer, Reisetaschen, Golf-Travelcover, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags, Boardbags, Fahrradtaschen und vergleichbare Gepäck- und Transporttaschen gelten grundsätzlich als äußere Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Sendungen im Rahmen üblicher Transportprozesse über Förderanlagen, Depots, Sortieranlagen, Fahrzeuge und Netzwerkstrukturen sortiert, gestapelt, bewegt und umgeschlagen werden.
Transporttypische Gebrauchsspuren und rein optische Veränderungen stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar, soweit gesetzlich zulässig. Dazu können insbesondere Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen, Druckstellen, leichte Verformungen sowie gewöhnliche Beanspruchungen an Rollen, Standfüßen, Griffen, Außentaschen, Reißverschlüssen, Gurten und Schlaufen gehören.
Hiervon unberührt bleiben gesetzlich ersatzfähige Schäden, insbesondere bei Verlust, vollständiger Zerstörung, erheblicher struktureller Beschädigung oder Beschädigung des Inhalts, soweit kein Verpackungsmangel, ausgeschlossener Inhalt oder anderer Haftungsausschluss vorliegt.
Eine Neuwertentschädigung für gebrauchte Gepäckstücke und Gebrauchsgegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bewertungsgrundsätze und die AGB.
7. Maße, Gewicht, Gurtmaß und Volumengewicht
Für den gebuchten KVS-Service gelten die im Buchungssystem, auf der Produktseite oder in der Auftragsbestätigung genannten Gewichtsklassen und Maßgrenzen. Diese können strenger sein als die technischen Höchstgrenzen eines Transportpartners.
Sendungen mit Übermaß, besonderer Sperrigkeit, nicht geeigneter Verpackung, hervorstehenden Teilen oder erhöhtem Umschlagrisiko können abgelehnt oder nur nach gesonderter Prüfung angenommen werden.
Abgerechnet wird regelmäßig der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht. Der anwendbare Divisor richtet sich nach dem konkreten Transportprodukt und Netzwerk.
| Transportart | Regelmäßige Berechnung |
|---|---|
| Paket-, Express- oder Luftfrachtprodukte | Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5.000, soweit produktbezogen vorgesehen |
| Bestimmte Straßen-, Kurier- oder Netzwerkprodukte | Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 6.000, soweit produktbezogen vorgesehen |
Maßgeblich ist stets die für den konkreten Auftrag bestätigte Berechnung. Die Ermittlung kann durch automatische Maß-, Volumen- oder Gewichtsscanner erfolgen. Abweichungen von den Buchungsdaten können zu Nachberechnungen und Zuschlägen führen.
8. Abholung, Rückholung, Zeitfenster und Fehlanfahrten
Ohne ausdrücklich bestätigten Terminservice erfolgt die Abholung oder Rückholung innerhalb des für den konkreten Service vorgesehenen Tageszeitfensters. Angezeigte Zeitfenster dienen grundsätzlich der Tourenplanung und sind keine Zusage einer festen Uhrzeit.
Bei UPS Returns oder vergleichbaren Rückholservices richtet sich die Anzahl der Abholversuche nach dem konkret gebuchten Produkt. Ein Fahrer bringt ein Versandlabel nur mit, wenn ein entsprechender Service ausdrücklich bestätigt wurde.
Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Gepäckstück am Abholtag vollständig vorbereitet, verpackt, zugänglich und übergabebereit ist. Bei Hotels, Rezeptionen, Kliniken, Kurhäusern, Büros und Drittstellen muss die Übergabe organisatorisch abgestimmt sein.
Ist die Abholung nicht möglich, weil das Gepäck nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, ein Ansprechpartner fehlt, die Sendung nicht den Vorgaben entspricht oder die Übergabe durch Dritte scheitert, kann eine erneute Disposition erforderlich werden. Fehlanfahrten, Umbuchungen, zweite Abholungen und Neudispositionen können gesondert berechnet werden.
9. Laufzeiten und Regellaufzeiten
Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte. Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als Transporttag. Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage, soweit für das gebuchte Produkt nichts anderes bestätigt wurde.
Verzögerungen können insbesondere durch Verkehrsaufkommen, Witterung, Zollkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Saisonspitzen, Netzwerkstörungen, Fähr- oder Flugpläne, Insel- oder Remote-Zustellungen, regionale Feiertage sowie fehlende oder fehlerhafte Dokumente entstehen.
Eine Laufzeit-, Termin- oder Fixzeitgarantie besteht nur, wenn sie für den konkreten Auftrag ausdrücklich angeboten, gebucht und in Textform bestätigt wurde. Eine Geld-zurück- oder Servicegarantie eines Transportpartners wird nicht automatisch Bestandteil des Vertrags mit KVS.
10. Internationale Transporte, Zoll und besondere Steuergebiete
Bei internationalen und zollpflichtigen Sendungen muss der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Zoll-, Sicherheits- und Begleitdokumente korrekt, vollständig und rechtzeitig bereitstellen.
Dies gilt insbesondere für die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Kanarischen Inseln, weitere Gebiete außerhalb des EU-Zoll- oder Mehrwertsteuergebiets sowie sonstige Strecken mit Einfuhr-, Ausfuhr- oder Sicherheitsabfertigung.
Erforderlich sein können insbesondere Packliste, Zollinhaltserklärung, Proforma-Rechnung, Ausweiskopie, Vollmacht, Nachweise über persönlichen Gebrauch, Aufenthaltszweck oder Eigentum sowie weitere behördlich oder vom Transportpartner verlangte Unterlagen.
Inhalte sind konkret und mit realistischen Zeit- oder Warenwerten zu beschreiben. Pauschale Angaben wie „Sachen“, „Inhalt“ oder „persönliche Gegenstände“ können unzureichend sein.
Nicht abschließen: Auf zoll- oder sicherheitskontrollpflichtigen Strecken muss das Gepäck ohne Beschädigung geöffnet werden können. Reißverschlüsse und Verschlüsse sind transportsicher zu schließen; blockierende Schlösser dürfen nicht verwendet werden, sofern KVS nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
Zölle, Einfuhrsteuern, IGIC, Sicherheitsgebühren, Lagerkosten, Prüfkosten, Auslagen und behördliche Zusatzkosten sind nicht im Transportpreis enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich als eingeschlossen ausgewiesen wurden.
11. Nachberechnungen, Zuschläge und Zusatzkosten
Die Buchung beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Gewicht, Maßen, Gepäckart, Inhalt, Abhol- und Zieladresse sowie Serviceart.
Zusatzkosten können insbesondere entstehen durch:
- Übergewicht oder höheres Volumengewicht,
- Überschreitung von Maß-, Gurtmaß- oder Volumengrenzen,
- nicht transportfähige oder abweichende Verpackung,
- zusätzliche Handhabung oder nicht automatische Sortierfähigkeit,
- Adresskorrekturen, Fehlanfahrten und erneute Abholungen,
- Umbuchung, Neudisposition, Lagerung oder Rücksendung,
- Insel-, Außen-, Remote-, Fähr- oder Sonderzielzuschläge,
- Zoll-, Sicherheits-, Behörden-, Auslagen- und Prüfkosten,
- fehlende, falsche oder unvollständige Angaben und Dokumente.
Durch automatische Scanner, Wiegeeinrichtungen, Depotkontrollen oder Abrechnungsdaten festgestellte Abweichungen können nach der geltenden Preis- und Zuschlagslogik nachberechnet werden.
12. Transportfähige Inhalte, Wertgrenzen und Ausschlüsse
Der Gesamtwert je Gepäckstück darf grundsätzlich 750 Euro nicht überschreiten, sofern keine abweichende Freigabe in Textform vorliegt. Die Wertgrenze ist keine Versicherungssumme und keine Zusage einer Entschädigung in dieser Höhe.
Vom Standardservice ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher Freigabe zulässig sind insbesondere:
- Gefahrgut, Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände,
- entzündliche Stoffe, Chemikalien, Druckbehälter, Spraydosen und auslaufgefährdete Flüssigkeiten,
- Parfüm und alkoholhaltige Flüssigkeiten, soweit transportrechtlich eingeschränkt,
- leicht verderbliche, temperaturempfindliche oder kühlpflichtige Waren,
- Medikamente, medizinische Proben und lebensnotwendige Arzneimittel,
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Uhren und vergleichbare Wertgegenstände,
- Kunstgegenstände, Sammlungen, Unikate und außergewöhnlich wertvolle Gegenstände,
- Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände,
- Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Powerbanks und vergleichbare elektronische Geräte,
- Datenträger oder Dokumente mit außergewöhnlich hohem wirtschaftlichem oder ideellem Wert,
- Lithium-Akkus, Batterien und E-Bike-Akkus ohne ausdrückliche Freigabe,
- auslaufende, riechende, verschmutzte, unzureichend verpackte oder sonst nicht transportfähige Gegenstände,
- Güter, deren Versand gegen gesetzliche, behördliche, sanktionsrechtliche oder transportpartnerseitige Vorschriften verstößt.
Persönliche Gegenstände und unbegleitetes Reisegepäck werden nur im Umfang der zwischen KVS und dem eingesetzten Transportpartner bestehenden vertraglichen Freigaben angenommen.
13. Reklamationen, Schäden und Mitwirkungspflichten
Offensichtliche Schäden, Verluste oder Fehlmengen sind bei Ablieferung unverzüglich anzuzeigen und möglichst auf dem Zustellnachweis oder anderweitig dokumentieren zu lassen.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind nach Entdeckung unverzüglich und innerhalb der anwendbaren gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Fristen zu melden. Die konkreten Fristen ergeben sich aus den AGB und dem zwingend anwendbaren Transportrecht.
Der Auftraggeber muss Verpackung, Gepäckstück, beschädigte Bestandteile, Fotos, Trackingdaten, Zustellnachweise, Kaufbelege, Wert- und Inhaltsnachweise bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahren. Eine Entsorgung oder Reparatur vor Abschluss der Prüfung darf nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
Die Nachverfolgung und Schadenprüfung stützt sich auf die verfügbaren Tracking-, Scan-, Foto-, Maß-, Gewichts-, Depot- und Zustelldaten des eingesetzten Transportnetzwerks.
14. Reisefolgeschäden und zeitkritische Reisen
Gepäcktransporte sind mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu planen. Standardleistungen sind keine garantierten Termin-, Fixzeit- oder Direktfahrten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden und Reisefolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies betrifft insbesondere verpasste Flüge, Kreuzfahrten, Bahn-, Bus- oder Anschlussverbindungen, Hotel-, Umbuchungs-, Mietwagen-, Ersatzkauf- und zusätzliche Reisekosten sowie entgangene Urlaubsfreude.
Für unaufschiebbare, besonders wichtige oder koordinationsbedürftige Transporte ist ein Express-, Termin-, Direkt- oder Travel-Logistics-Service über ReiseTourismusService.de anzufragen.
15. Änderungen und Verfügbarkeit
Leistungsgebiete, Buchungsoptionen, Transportpartner, Flughafenstandorte, Access Points, Paketshops, Zeitfenster, Maß- und Gewichtsgrenzen sowie Zusatzleistungen können sich aufgrund operativer oder rechtlicher Vorgaben ändern.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss angebotene und bestätigte Leistung. Angaben auf Informationsseiten begründen keinen Anspruch auf eine Leistung, die im konkreten Buchungsvorgang nicht verfügbar oder nicht bestätigt ist.
16. Rechtlicher Hinweis
Rechtlich verbindlich sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der alexiYus GmbH, diese Leistungsbeschreibung und die individuelle Auftragsbestätigung.
Besondere Bedingungen eines eingesetzten Transportpartners gelten gegenüber dem Auftraggeber nur, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
17. Kontakt
alexiYus GmbH
Servicegesellschaft für Transport- & Touristikdienstleistungen
HAC Hamburg Airport Center
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg · Deutschland
Telefon: 040 398398
E-Mail: kundenservice [at] kofferversandservice.de
Kofferversandservice.de ist eine Dienstleistungsmarke der alexiYus GmbH.
