Internationale Gepäcktransporte – Zollinformationen für Koffer und Reisegepäck
Kofferversandservice.de organisiert planbare Standardtransporte für Koffer, Reisegepäck und ausgewählte Sondergepäckstücke innerhalb Deutschlands und Europas sowie ausgewählte internationale Gepäcktransporte nach vorheriger Prüfung.
Je nach buchbarer Strecke können Koffer, Reisetaschen, Umzugskartons, Golfbags, Skier, Snowboards, Surfboards, Kinderwagen, manuelle Rollstühle, Rollatoren sowie geeignete Klapp- und Falträder transportiert werden.
Klapp- und Falträder werden ausschließlich transportiert, wenn sie vollständig zusammengeklappt in einen geeigneten Fahrradsack oder eine stabile Fahrrad-Transporttasche passen. Normale Fahrräder in handelsüblichen Fahrradkartons, E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder mit Akku sind nicht Bestandteil des regulären Standardservices.
Bei Transporten in die Schweiz, nach Großbritannien oder in andere Länder beziehungsweise Gebiete außerhalb des EU-Zollgebiets gelten zusätzliche Zoll-, Sicherheits- und Einfuhrbestimmungen.
Bitte beachten Sie die Serviceart: Über Kofferversandservice.de buchen Sie grundsätzlich einen planbaren Standardversand. Expressversand, priorisierte Zeitfenster, direkte Fahrerabstimmungen, besondere Abstell- oder Zustellanweisungen sowie individuelle Transportplanungen sind ausschließlich über ReiseTourismusService.de möglich. Ausgenommen ist der direkt über Kofferversandservice.de angebotene Express-Gepäcktransport zu ausgewählten Flughafen-Servicecentern.
Zollbestimmungen für internationale Gepäcktransporte
Ob Zollunterlagen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Startland, Zielland, Transportweg, Inhalt und Verwendungszweck der Sendung ab.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sämtliche benötigten Zoll- und Begleitunterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Unvollständige, falsche oder unplausible Angaben können zu Rückfragen, Verzögerungen, Lagerkosten, Rücksendungen oder behördlichen Maßnahmen führen.
- Inhalt vollständig angeben: Sämtliche mitgeführten Gegenstände müssen möglichst konkret beschrieben werden.
- Realistische Warenwerte: Für alle aufgeführten Gegenstände müssen nachvollziehbare Zeit- beziehungsweise Warenwerte angegeben werden.
- Persönliche Gegenstände: Gebrauchte Reisegegenstände müssen als solche eindeutig und einzeln beschrieben werden.
- Neuwaren und Handelswaren: Neue, gewerbliche oder zum Verkauf bestimmte Waren können zusätzliche Dokumente und ein anderes Zollverfahren erfordern.
- Zollkosten: Zölle, Steuern, Prüfkosten, Lagerkosten oder sonstige behördliche Gebühren sind nicht im Transportpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zollinhaltserklärung und Packliste richtig ausfüllen
Für Transporte in die oder aus der Schweiz sowie für andere zollpflichtige Strecken sind regelmäßig eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zollinhaltserklärung beziehungsweise Packliste erforderlich.
Pauschale Angaben wie „Kleidung“, „persönliche Sachen“, „Reisegepäck“ oder „Gebrauchsgegenstände“ reichen für eine ordnungsgemäße Zollabfertigung häufig nicht aus.
Die Inhalte sollten möglichst konkret aufgeführt werden, beispielsweise:
- 5 gebrauchte Baumwollhemden
- 3 gebrauchte Hosen
- 2 Paar gebrauchte Schuhe
- 1 gebrauchte Winterjacke
- 1 Golfbag mit gebrauchten Golfschlägern
- 1 gebrauchter manueller Rollator ohne Akku
- 1 gebrauchtes manuelles Klappfahrrad ohne Akku im Fahrradsack
Für jeden aufgeführten Gegenstand beziehungsweise jede Warengruppe ist ein realistischer Zeitwert anzugeben. Fantasiewerte, pauschale Gesamtwerte oder die Angabe „0 €“ können zu Rückfragen oder einer Zurückhaltung der Sendung führen.
Zollinhaltserklärung herunterladen:
Zollinhaltserklärung und Packliste für Reisegepäck als PDF
Zollunterlagen außen am Gepäckstück anbringen
Erforderliche Zoll-, Packlisten- und Begleitdokumente müssen entsprechend der jeweiligen Transportanweisung vollständig ausgefüllt und gegebenenfalls außen am Gepäckstück oder an der Transportverpackung angebracht werden.
Verwenden Sie dafür eine geeignete, wettergeschützte Dokumententasche oder Klarsichthülle. Die Unterlagen müssen flach, vollständig und gut lesbar befestigt sein.
Wichtig: Die Anbringung von Zollunterlagen ist von der Kennzeichnung mit dem Versandlabel zu unterscheiden.
Ein Versandlabel muss nur dann selbst ausgedruckt und außen am Gepäckstück angebracht werden, wenn Kofferversandservice.de hierzu ausdrücklich per E-Mail auffordert. In allen anderen Fällen bringt der Fahrer das Versandlabel mit oder das Gepäck wird an der vorgesehenen Depot- beziehungsweise Abholstation durch den Transportpartner gekennzeichnet.
Alte Versandlabels, Airline-Tags, Gepäckanhänger, Paketaufkleber und sonstige Barcodes müssen vor der Abholung vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Koffer bei Transporten in die Schweiz nicht abschließen
Bei Transporten in die oder aus der Schweiz sowie bei anderen zollpflichtigen Strecken muss der Koffer für mögliche Zoll- oder Sicherheitskontrollen ohne Beschädigung geöffnet werden können.
Der Koffer muss transportsicher geschlossen sein. Reißverschlüsse, Schnallen und andere Verschlüsse müssen vollständig geschlossen werden. Ein Schloss, Zahlenschloss, Kabelbinder oder eine andere blockierende Verriegelung, die eine Kontrolle verhindert, darf jedoch nicht verwendet werden.
Diese Vorgabe gilt entsprechend auch für verschließbare Travelcover, Transporttaschen, Boardbags, Skisäcke und andere Transportverpackungen.
Koffer als Transportverpackung
Ein geeigneter, stabiler und transportsicher geschlossener Reisekoffer ist selbst die Transportverpackung. Der Koffer muss grundsätzlich nicht zusätzlich in einen Karton verpackt werden.
Lose Gurte, Bänder, Schlaufen, Kordeln und außen befestigte Gegenstände müssen entfernt oder zuverlässig gesichert werden.
Für andere Gepäckarten gelten besondere Verpackungsanforderungen:
- Umzugskartons: stabile, möglichst zweiwellige Kartonagen mit ausreichender Polsterung und sicherem Verschluss.
- Kinderwagen und Buggys: vollständige Verpackung in einem geeigneten stabilen Karton.
- Manuelle Rollstühle und Rollatoren: vollständige, ausreichend gepolsterte Kartonverpackung.
- Golfbags: stabiles Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcase oder eine vergleichbare Schutzverpackung.
- Skier und Snowboards: geeigneter Skisack, Boardbag, Transportcase oder eine andere robuste Schutzverpackung.
- Klapp- und Falträder: vollständig zusammengeklappt in einem geeigneten Fahrradsack oder einer stabilen Fahrrad-Transporttasche.
Gepäckversand innerhalb des EU-Zollgebiets
Bei Gepäcktransporten zwischen Orten innerhalb des EU-Zollgebiets ist regelmäßig keine Zollinhaltserklärung für die normale Beförderung persönlicher Reisegegenstände erforderlich.
Unabhängig davon gelten weiterhin:
- die gesetzlichen Transport- und Sicherheitsvorschriften,
- nationale Verbote und Beschränkungen,
- die Transportausschlüsse von Kofferversandservice.de,
- die Vorgaben des eingesetzten Transportnetzwerks,
- sowie mögliche Sonderregelungen für einzelne Gebiete und Inselregionen.
Nicht alle politisch zur Europäischen Union gehörenden Gebiete sind automatisch vollständig Bestandteil des EU-Zollgebiets. Bei besonderen Inseln, Überseegebieten oder abweichenden Zollregionen kann daher eine vorherige Prüfung erforderlich sein.
Gepäckversand in die Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Gepäcktransporte zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegen deshalb einer Zollabfertigung.
Für einen planbaren Schweiz-Transport benötigen Sie regelmäßig:
- eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zollinhaltserklärung beziehungsweise Packliste,
- präzise Inhaltsangaben,
- realistische Waren- oder Zeitwerte,
- gegebenenfalls weitere Nachweise zum Inhalt oder Verwendungszweck,
- eine transportsichere, aber für Kontrollen zu öffnende Verpackung.
Die Schweiz ist über die dafür vorgesehene Serviceart buchbar, sofern Gewicht, Maße, Inhalt, Verpackung, Dokumente und Zielregion den Transportanforderungen entsprechen.
Zollprüfungen, unvollständige Dokumente, kantonale Feiertage oder regionale Zustellbedingungen können die Transportdauer verlängern.
Gepäckversand nach Großbritannien und in weitere Drittstaaten
Bei Gepäcktransporten nach Großbritannien, in die USA, nach Kanada, Australien oder in andere Länder außerhalb des EU-Zollgebiets können je nach Zielland zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Dazu können insbesondere gehören:
- Zollinhaltserklärung oder Packliste,
- Proforma-Rechnung,
- präzise Warenbeschreibung,
- realistische Warenwerte,
- Reisepasskopie,
- Flug- oder Reiseunterlagen,
- Telefonnummer und Kontaktdaten im Zielland,
- Nachweise über den vorübergehenden Aufenthalt oder die Rückkehr.
Welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom Zielland, Inhalt, Aufenthaltszweck und den Anforderungen der zuständigen Zollbehörden und Transportpartner ab.
Ausgeschlossene und prüfpflichtige Inhalte
Auch bei ordnungsgemäßer Zolldokumentation ist nicht jeder Inhalt für den Gepäcktransport zugelassen.
Vom Standardtransport ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher vorheriger Prüfung zulässig sind insbesondere:
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertgegenstände
- Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände
- Gefahrstoffe, entzündliche Stoffe, Chemikalien und Druckbehälter
- Parfüm, Spraydosen und auslaufgefährdete Flüssigkeiten
- Medikamente, medizinische Proben und kühlpflichtige Waren
- leicht verderbliche Lebensmittel und temperaturempfindliche Inhalte
- Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände
- Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Powerbanks und andere elektronische Akkugeräte
- Lithium-Akkus, Batterien und E-Bike-Akkus
- lebende Tiere, Pflanzen oder artenschutzrechtlich geschützte Erzeugnisse
- Gegenstände, deren Einfuhr oder Ausfuhr gesetzlich oder behördlich verboten ist
Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll grundsätzlich 750 € nicht überschreiten, sofern vor der Buchung keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Regellaufzeiten bei internationalen Gepäcktransporten
Angegebene Transportzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte. Der Abholtag zählt nicht als Transporttag. Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen ebenfalls nicht als reguläre Transporttage.
Zollkontrollen, Sicherheitsprüfungen, unvollständige Unterlagen, regionale Feiertage, Inselzustellungen, saisonale Auslastungen oder operative Netzwerkstörungen können die Transportdauer verlängern.
Wichtiger Hinweis zur Reiseplanung: Planen Sie zusätzlich zur angegebenen Regellaufzeit immer einen angemessenen zeitlichen Sicherheitspuffer ein, insbesondere vor Flugreisen, Kreuzfahrten, Kuraufenthalten und Reisen mit einem festen Anreisetermin.
Weitere Informationen des deutschen Zolls
Allgemeine Informationen zu Reisegepäck, Einfuhrbestimmungen, Verboten, Beschränkungen und Zollvorschriften finden Sie auf den offiziellen Internetseiten des deutschen Zolls.
Informationen des deutschen Zolls zu Reisen und Reisegepäck
Ergänzend steht die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ als PDF-Datei zur Verfügung:
Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll als PDF
Die verlinkten allgemeinen Reiseinformationen ersetzen nicht die für den konkreten Versandweg erforderlichen Transport- und Zolldokumente.
Weitere Gepäck- und Sondergepäckservices
- Koffer und Reisegepäck im Standardversand verschicken
- Koffer bis 20 kg verschicken
- Koffer bis 30 kg verschicken
- Snowboard und Wintersportgepäck versenden
- Skier und Wintersportgepäck versenden
- Klappfahrrad und Faltrad im Fahrradsack versenden
- Kinderwagen und Buggy versenden
- Rollator und Gehwagen versenden
- Manuellen Rollstuhl versenden
- Golfbag und Golfausrüstung versenden
- Express-Gepäcktransport zum Flughafen
- Gepäckservice für Fluss- und Hochseekreuzfahrten
Kontakt
Kofferversandservice.de (KVS)
ein Service der alexiYus GmbH
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Flughafenstraße 52a
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Rechtsform: GmbH
Geschäftsführer: Alexander Zarbounis
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HRB 174037
USt-IdNr.: DE354440125
