Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kofferversand, Reisegepäckservice und die Besorgung von Gepäcktransporten
Kofferversandservice.de (KVS)
ein Service der alexiYus GmbH
HAC Hamburg Airport Center · Flughafenstraße 52a · 22335 Hamburg
Stand: August 2026
Wichtiger Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Buchungen und Aufträge über Kofferversandservice.de. Sie gelten nicht automatisch für andere Portale, Marken oder Dienstleistungen der alexiYus GmbH.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), der CMR sowie sonstige zwingende nationale oder internationale Transportvorschriften, bleiben unberührt. Bedingungen der ausführenden Leistungspartner und Carrier gelten ergänzend, soweit sie auf die jeweilige physische Durchführung der Beförderung anwendbar sind und diesen AGB oder zwingendem Recht nicht widersprechen. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Leistungsrolle
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Buchungen, Aufträge, Serviceleistungen und Zusatzleistungen, die über Kofferversandservice.de abgeschlossen oder von der alexiYus GmbH im Zusammenhang mit Kofferversandservice.de bearbeitet werden.
Erfasst sind insbesondere Kofferversand, Reisegepäckservice, Gepäcktransport, Umzugskarton- und Beigepäckversand, Hotelzustellungen, Firmenzustellungen, Privatadresszustellungen, Rückversand, Inselservice, Access-Point-Lösungen, ausgewählte Sondergepäckleistungen sowie ergänzende buchungs- und servicebezogene Leistungen.
1.2 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden für die über Kofferversandservice.de gebuchte Service-, Buchungs- und Versandbesorgungsleistung ist die alexiYus GmbH, HAC Hamburg Airport Center, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg.
1.3 Leistungsrolle von Kofferversandservice.de
Kofferversandservice.de ist ein Buchungs- und Serviceportal für Kofferversand, Reisegepäckservice und die Besorgung zugelassener Gepäcktransporte. Die alexiYus GmbH erbringt über Kofferversandservice.de keine physische Beförderung mit eigenen Transportfahrzeugen und betreibt kein eigenes Paket-, Kurier-, Express-, Fracht- oder Transportnetzwerk.
Die alexiYus GmbH besorgt, organisiert und koordiniert die Versendung von Koffern, Reisegepäck und zugelassenen Gepäckarten durch rechtlich selbständige Transport-, Paket-, Kurier-, Express-, Fracht- und Netzwerkpartner.
Die physische Beförderung erfolgt durch beauftragte Carrier und Leistungspartner. Hierzu können insbesondere UPS sowie weitere geeignete Leistungspartner eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Carriers, Fahrers, Transportwegs oder Netzwerks besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell bestätigt wurde.
1.4 Keine eigene Frachtführereigenschaft für die physische Beförderung
Die alexiYus GmbH ist über Kofferversandservice.de nicht ausführender Paketdienst, Kurierdienst, Frachtführer oder Betreiber eines eigenen Transportnetzwerks. Die Haftung der alexiYus GmbH richtet sich nach ihrer jeweiligen vertraglichen Rolle, insbesondere nach Buchungsabwicklung, Versandbesorgung, Kundenkommunikation, Zahlungsabwicklung, Auftragsdatenverarbeitung und Weitergabe der für die Durchführung erforderlichen Daten an den jeweiligen Leistungspartner.
2. Begriffe
2.1 KVS
„KVS“ bezeichnet das Portal Kofferversandservice.de und die darüber von der alexiYus GmbH angebotenen Buchungs-, Service- und Versandbesorgungsleistungen.
2.2 Kunde / Auftraggeber
„Kunde“ oder „Auftraggeber“ ist die Person oder das Unternehmen, das über Kofferversandservice.de eine Leistung bucht, beauftragt, bezahlt oder für eine Sendung als Absender, Empfänger oder Rechnungsempfänger auftritt.
2.3 Leistungspartner / Carrier
„Leistungspartner“ oder „Carrier“ sind rechtlich selbständige Unternehmen, die die physische Beförderung, Abholung, Sortierung, Umschlag, Weiterleitung, Zustellung oder sonstige operative Transportleistungen ausführen. Hierzu können insbesondere Paket-, Kurier-, Express-, Fracht-, Speditions-, Transport- und Netzwerkunternehmen gehören.
2.4 Sendung / Gepäckstück
„Sendung“ oder „Gepäckstück“ bezeichnet das vom Kunden zur Beförderung vorgesehene Transportgut, insbesondere Koffer, Reisetasche, Umzugskarton, Beigepäck, Sportgepäck, Sondergepäck oder eine sonstige zugelassene Gepäckart.
2.5 Standardversand / Regelversand
„Standardversand“ oder „Regelversand“ bezeichnet den planbaren Versand innerhalb der im Buchungssystem angebotenen und bestätigten Servicebedingungen. Der Standardversand enthält keine Garantie für eine bestimmte Abholuhrzeit, Zustelluhrzeit, Laufzeit, Fahrerabstimmung oder einen bestimmten Carrier, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend bestätigt wurde.
2.6 Zusatzleistung
„Zusatzleistung“ bezeichnet eine zusätzlich ausgewählte, gebuchte oder bestätigte Leistung, insbesondere Rückversand, Inselservice, Höherversicherung, deklarierter Wert, engeres Abholzeitfenster, Access-Point-Lösung, Sonderzielprüfung oder eine sonstige ergänzende Serviceleistung.
2.7 Sonderzieladresse
„Sonderzieladresse“ bezeichnet eine Zieladresse, die nicht einer regulären Privat-, Firmen-, Hotel- oder sonstigen üblichen Zustelladresse entspricht. Dazu können insbesondere Flughäfen, Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, Häfen, Anleger, Terminals, Kreuzfahrtbereiche, Schiffe, Access Points, Paketshops, Postfilialen, Inseladressen oder sonstige besondere Annahmestellen gehören.
3. Buchung, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
3.1 Darstellung im Buchungssystem
Die Darstellung von Leistungen, Ländern, Transportoptionen, Preisen, Zusatzleistungen oder Produkten auf Kofferversandservice.de stellt noch kein verbindliches Angebot auf Durchführung jeder beliebigen Sendung dar.
Die Auswahl eines Landes, einer Gepäckart, einer Zusatzleistung oder einer Zieladresse im Buchungssystem begründet keine Garantie für die tatsächliche Transportfähigkeit jeder Sendung. Maßgeblich sind insbesondere Buchungsbestätigung, Serviceart, Gepäckart, Gewicht, Maße, Verpackung, Inhalt, Zielregion, Zollanforderungen, Carrierbedingungen und operative Verfügbarkeit.
3.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch Kofferversandservice.de bzw. die alexiYus GmbH angenommen, bestätigt oder operativ zur weiteren Bearbeitung freigegeben wurde.
Die alexiYus GmbH kann Aufträge ablehnen oder eine gesonderte Prüfung verlangen, wenn insbesondere Transportfähigkeit, Verpackung, Gewicht, Maße, Inhalt, Zieladresse, Dokumente, Zahlungsstatus, Carrierverfügbarkeit oder sonstige operative Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
3.3 Richtigkeit der Angaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zu machen. Hierzu gehören insbesondere:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten von Absender und Empfänger,
- vollständige Abhol- und Zustelladresse,
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen,
- Gepäckart und Anzahl der Gepäckstücke,
- tatsächliches Gewicht und Außenmaße,
- Hinweise zu Hotel, Firma, Rezeption, Warenannahme, Etage, Zugang oder besonderen Annahmebedingungen,
- Inhaltsangaben und Warenwerte bei internationalen Sendungen,
- erforderliche Zoll- und Begleitdokumente,
- Hinweise auf Sondergepäck, Akku, Elektronik, Gefahrgutverdacht oder sonstige prüfpflichtige Inhalte.
Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Angaben können zu Verzögerungen, Zusatzkosten, Nachberechnungen, Rückfragen, Ablehnung, Lagerung, Rücksendung oder Nichtdurchführbarkeit des Auftrags führen.
3.4 Änderungen im Warenkorb und Bestellablauf
Im Warenkorb können Gepäckstücke, Transportoptionen und Zusatzleistungen angezeigt, ergänzt oder geändert werden. Änderungen werden nach Maßgabe des Buchungssystems berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Warenkorb und in der Bestellübersicht dargestellten Daten vor Abschluss der Buchung zu prüfen.
4. Besorgung der Versendung und Einsatz von Leistungspartnern
4.1 Versandbesorgung durch KVS
Die alexiYus GmbH besorgt über Kofferversandservice.de die Versendung zugelassener Gepäckstücke. Dazu können insbesondere die Entgegennahme des Auftrags, die buchungsseitige Verarbeitung, die Auswahl geeigneter Leistungspartner, die Weitergabe der Auftragsdaten, die Kundenkommunikation, die Rechnungsstellung, die Zahlungsabwicklung und die Koordination mit Leistungspartnern gehören.
4.2 Physische Durchführung durch Leistungspartner
Die physische Durchführung der Abholung, Sortierung, Umladung, Beförderung, Zustellung und Ablieferung erfolgt durch rechtlich selbständige Leistungspartner. Diese können eigene Beförderungsbedingungen, Sicherheitsvorgaben, Ausschlüsse, Annahmebedingungen, Maß- und Gewichtsvorgaben sowie Haftungsregelungen anwenden.
4.3 Kein Anspruch auf bestimmten Leistungspartner
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Carriers, Fahrers, Transportwegs, Depots, Zustellpartners oder Netzwerks, sofern dies nicht ausdrücklich individuell bestätigt wurde.
4.4 Carrierbedingungen
Die Bedingungen des jeweils ausführenden Leistungspartners gelten ergänzend für die physische Durchführung, soweit sie auf die konkrete Beförderung anwendbar sind, dem Kunden zumutbar zugänglich gemacht werden können und zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht widersprechen.
5. Verantwortungsbereich nach Übergabe an den ausführenden Leistungspartner
5.1 Eigener Verantwortungsbereich von KVS
Die alexiYus GmbH haftet im Rahmen ihrer vertraglichen Rolle für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere für schuldhafte Organisations-, Buchungs-, Datenübermittlungs-, Abrechnungs- oder Kommunikationsfehler.
5.2 Verantwortungsbereich des Leistungspartners
Sobald der Transportauftrag ordnungsgemäß an den ausführenden Leistungspartner übermittelt wurde und eine Sendungsnummer, ein Versandlabel oder ein entsprechender Carrierauftrag erzeugt wurde, liegt die tatsächliche physische Durchführung der Beförderung grundsätzlich im Verantwortungsbereich des ausführenden Leistungspartners.
Ab diesem Zeitpunkt haftet die alexiYus GmbH nicht für carrierseitige Leistungsstörungen wie Abholverzögerungen, Sortierung, Umschlag, Transportlaufzeit, Zustellung, Ablieferung, Scanverläufe oder sonstige operative Abläufe im Transportnetz des Leistungspartners, soweit diese nicht auf einem eigenen schuldhaften Organisations-, Buchungs-, Datenübermittlungs-, Abrechnungs- oder Kommunikationsfehler der alexiYus GmbH beruhen.
5.3 Zwingendes Recht
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften sowie die Bedingungen des jeweils ausführenden Leistungspartners bleiben unberührt.
6. Zahlungsabwicklung, Rechnung und Forderungsverwaltung
6.1 Zahlung vor Transportbeginn
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag rechtzeitig vor Transportbeginn zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Die operative Vorbereitung, Carrierübermittlung oder Freigabe eines Transportauftrags kann von der vollständigen Zahlungszuordnung abhängig gemacht werden.
6.2 Zahlungsarten
Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem Buchungssystem, der Rechnung, dem Bezahllink oder der individuellen Zahlungsinformation. Möglich sind insbesondere Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder weitere Zahlungsarten über Zahlungsdienstleister, soweit diese angeboten und verfügbar sind.
6.3 Rechnungsstellung und Forderungseinzug
Die alexiYus GmbH ist berechtigt, Entgelte für über Kofferversandservice.de gebuchte Leistungen im eigenen Namen abzurechnen und einzuziehen. Soweit Leistungen Dritter Bestandteil der Buchung sind, kann die alexiYus GmbH die Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Forderungsverwaltung und den Forderungseinzug als Nebenleistung zur Buchungs- und Serviceabwicklung übernehmen.
Die Zahlung an die alexiYus GmbH wirkt schuldbefreiend, soweit die alexiYus GmbH zur Entgegennahme der Zahlung berechtigt ist.
6.4 Zahlungszuordnung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mitgeteilte IBAN, Zahlungsreferenz, Rechnungsnummer, Bestellnummer oder den angegebenen Verwendungszweck korrekt zu verwenden. Fehlerhafte oder fehlende Zahlungsangaben können die Zuordnung verzögern und die operative Freigabe des Auftrags verhindern.
6.5 Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung kann über eigene Konten, Zahlungsdienstleister oder von der alexiYus GmbH benannte Zahlungswege erfolgen. Für die technische Abwicklung einzelner Zahlungsarten können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat alle Handlungen vorzunehmen, die für eine ordnungsgemäße Buchung, Abholung, Beförderung und Zustellung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere richtige Angaben, rechtzeitige Zahlung, vollständige Dokumente, transportsichere Verpackung, richtige Kennzeichnung, Erreichbarkeit und Übergabebereitschaft.
7.2 Erreichbarkeit
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Absender, Empfänger oder benannte Kontaktpersonen unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind. Fehlende Erreichbarkeit kann zu Verzögerungen, erfolglosen Abhol- oder Zustellversuchen, Lagerung, Rücksendung oder Zusatzkosten führen.
7.3 Abhol- und Zustelladresse
Abhol- und Zustelladressen müssen vollständig, richtig, zugänglich und für den jeweiligen Leistungspartner erreichbar sein. Klingelschilder, Namensangaben, Firmennamen, Hotelnamen, Zimmer- oder Buchungsreferenzen, Rezeptionen, Warenannahmen und Annahmezeiten sind vom Auftraggeber korrekt anzugeben.
7.4 Drittstellen
Bei Abholung oder Zustellung in Hotels, Firmen, Reha-Einrichtungen, Kurhäusern, Ferienunterkünften, Rezeptionen, Warenannahmen, Access Points oder sonstigen Annahmestellen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die jeweilige Stelle über die Sendung informiert ist und zur Annahme oder Übergabe berechtigt und bereit ist.
8. Verpackung, Labelpflicht und Gepäck als Transportverpackung
8.1 Verpackungspflicht
Der Auftraggeber ist für eine transportsichere, beanspruchungsgerechte und für das jeweilige Transportnetz geeignete Verpackung verantwortlich.
Die Verpackung muss geeignet sein für Abholung, Verladung, mechanische Verarbeitung, Sortierung, Stapelung, Umschlag, Scanprozesse, Transportbewegungen und Zustellung.
Schäden, Verzögerungen, Ablehnungen oder Nachberechnungen aufgrund ungeeigneter, beschädigter, instabiler, überfüllter, nicht verschlossener oder nicht transportfähiger Verpackung sind vom Auftraggeber zu vertreten.
8.2 Versandlabel
Wenn Versandlabels per E-Mail bereitgestellt werden, muss der Auftraggeber diese vor der Abholung ausdrucken. Für jedes Gepäckstück ist das zugehörige Versandlabel gut sichtbar, flach, faltenfrei und dauerhaft auf dem Gepäckstück oder der Transportverpackung zu befestigen.
Alte Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes, frühere Versandlabels oder sonstige mehrdeutige Kennzeichnungen müssen vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Fehlende, falsche, beschädigte, unlesbare, gefaltete, verdeckte, alte oder mehrdeutige Labels können zu Fehlleitungen, Verzögerungen, Rücksendungen, Ablehnung, Nachberechnungen oder Verlust der Nachverfolgbarkeit führen.
8.3 Kein Drucker / Standardabholung
Wenn der Auftraggeber im Buchungsprozess angibt, keinen Drucker zu haben, gelten die hierfür im Buchungssystem vorgesehenen Standardabholbedingungen. Engere Abholzeitfenster können in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.
8.4 Gepäckstücke als Transportverpackung
Bei Reisegepäckstücken wie Koffern, Reisetaschen, Golfbags, Skisäcken, Dufflebags, Travelcovern oder vergleichbaren Gepäckstücken gilt das Gepäckstück regelmäßig zugleich als Transportverpackung.
Transporttypische Gebrauchsspuren wie Kratzer, Abrieb, Druckstellen, Verschmutzungen, Gebrauchsspuren an Rollen, Griffen, Standfüßen, Gurten, Reißverschlüssen, Außentaschen oder Anhängern stellen – soweit gesetzlich zulässig – keinen ersatzfähigen Schaden dar.
8.5 Besondere Verpackung bei Sondergepäck
Für Sondergepäck können besondere Verpackungsanforderungen gelten. Insbesondere gilt:
- Umzugskartons: stabile Kartonage mit ausreichender Tragfähigkeit, geschlossene Kanten, ausreichendes Füllmaterial und sichere Verklebung.
- Golfbags: geeignete Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcases oder robuste Außenverpackung; lose Gurte und Zubehör sind zu sichern.
- Skier und Snowboards: geeignete Skisäcke, Boardbags, Hartschalen-Transportcases oder robuste Außenverpackungen; scharfe Kanten und lose Bänder sind zu schützen.
- Kinderwagen und Buggys: geeignete Kartonverpackung; lose Räder, Adapter, Verdecke, Taschen und Zubehör sind zu sichern.
- Rollstühle, Rollatoren und Gehwagen: geeignete Kartonverpackung; lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, Bremszüge und bewegliche Teile sind zu fixieren oder separat zu polstern.
- Fahrräder: geeignete Fahrradkartons, Transportboxen oder Transportcases; Lenker, Pedale, Räder und empfindliche Teile sind transportsicher vorzubereiten.
9. Maß, Gewicht, Volumengewicht und Nachvermessung
9.1 Gewichtsklassen
Im Standardversand werden insbesondere Gepäckstücke bis 20 kg oder bis 30 kg angeboten, soweit das jeweilige Produkt, Zielland, Maß, Inhalt und die Transportfähigkeit dies zulassen.
9.2 Gesamtmaß
Das Gesamtmaß berechnet sich aus Länge + Breite + Höhe. Als Orientierungswert gelten bei Koffern und vergleichbarem Reisegepäck bis 20 kg ungefähr 155 cm und bis 30 kg ungefähr 170 cm. Diese Werte sind Orientierungswerte und keine pauschale Freigabe für Übermaß, Sonderformate oder nicht transportfähige Sendungen.
9.3 Richtigkeit von Gewicht und Maßen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gewicht, Außenmaße und Gepäckart richtig anzugeben. Maß- und Gewichtsabweichungen können zu Nachberechnungen, Ablehnung, Rücksendung, Sonderhandling oder Verzögerungen führen.
9.4 Volumengewicht
Bei bestimmten Sendungen kann neben dem tatsächlichen Gewicht auch das Volumengewicht maßgeblich sein. Das Volumengewicht kann branchenüblich auf Grundlage von Länge × Breite × Höhe / 6000 oder bei Express-, Luftfracht- oder besonderen Netzwerkleistungen auf Grundlage von Länge × Breite × Höhe / 5000 berechnet werden. Maßgeblich kann der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht sein.
9.5 Nachvermessung und Carrierwerte
Messungen, Verwiegungen, Scannerwerte oder manuelle Feststellungen durch Leistungspartner können für Nachberechnungen oder Transportentscheidungen maßgeblich sein, sofern sie plausibel und auf die konkrete Sendung bezogen sind.
10. Beförderungsausschlüsse, Gefahrgut, Akkus und Wertgegenstände
10.1 Ausgeschlossene Inhalte
Vom Versand ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher vorheriger Prüfung zulässig sind insbesondere:
- unzureichend verpackte oder nicht transportfähige Sendungen,
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Sammlerstücke und vergleichbare Wertgegenstände,
- Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert,
- lebende Tiere, Pflanzen oder biologische Proben,
- verderbliche Güter, Lebensmittel, Flüssigkeiten oder temperaturempfindliche Waren,
- Waffen, Munition, Pyrotechnik, explosionsgefährliche Gegenstände,
- Gefahrstoffe, Chemikalien, entzündliche Stoffe, Druckbehälter oder sonstiges Gefahrgut,
- Lithium-Akkus, Batterien, Powerbanks oder E-Bike-Akkus ohne ausdrückliche Freigabe,
- elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Kameras oder vergleichbare Akkugeräte, soweit keine ausdrückliche Freigabe vorliegt,
- Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände,
- gesetzeswidrige Inhalte,
- Gegenstände, deren Transport gegen gesetzliche, behördliche oder carrierseitige Vorschriften verstößt.
10.2 Gefahrgut und Deklarationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, KVS vor Buchung und Übergabe über Gefahrgut, gefahrgutähnliche Inhalte oder prüfpflichtige Gegenstände zu informieren. Dies gilt insbesondere für Lithium-Akkus, E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle, Scooter, motorisierte Mobilitätshilfen, Powerbanks, Batterien, Druckbehälter und entzündliche Stoffe.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtdeklaration haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden, Kosten, Bußgelder, Rücksendungen, Lagerkosten, Schäden an anderen Sendungen, Schäden an Betriebsmitteln des Leistungspartners sowie sonstige Folgekosten.
10.3 E-Bikes, Pedelecs und Akkus
E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder mit Lithium-Akku sind kein regulärer Standardversand. Der Transport ist nur nach vorheriger operativer Prüfung möglich. Akkus dürfen nicht ohne ausdrückliche Freigabe mitversendet werden. Der Transport kann aufgrund gesetzlicher, sicherheitsrelevanter oder carrierseitiger Gefahrgutvorgaben abgelehnt werden.
10.4 Dokumente, Schlüssel und Fundsachen
Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und wichtige Kleinsendungen sind nicht automatisch Bestandteil des regulären Gepäcktransports. Hierfür kann – sofern verfügbar und operativ geeignet – ein gesonderter Express-, Kurier- oder Spezialservice erforderlich sein.
Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit vollständiger Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder eindeutigem Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.
11. Abholung, Abholzeitfenster und fehlgeschlagene Abholung
11.1 Standardabholung
Ohne ausdrücklich bestätigten Terminservice erfolgt die Abholung im Regelfall montags bis freitags im Tagesverlauf zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr. Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als regulärer Transporttag.
11.2 Engere Abholzeitfenster
Engere Abholzeitfenster sind nur verfügbar, wenn sie im Buchungssystem angeboten, ausgewählt und bestätigt werden. Sie setzen regelmäßig voraus, dass die Versandlabels durch den Auftraggeber selbst ausgedruckt und vor Abholung korrekt angebracht werden.
Engere Abholzeitfenster stehen insbesondere nur bei geeigneten Abholadressen in Deutschland, außerhalb von Inseltransporten und nach Maßgabe der Verfügbarkeit des jeweiligen Leistungspartners zur Verfügung.
11.3 Keine Fixtermin-Garantie
Ein ausgewähltes Abholzeitfenster dient der operativen Einplanung. Es stellt keine Garantie für eine Abholung zu einer bestimmten Uhrzeit dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Terminservice schriftlich bestätigt wurde.
11.4 Bereitstellung zur Abholung
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Gepäckstück am Abholtag vollständig vorbereitet, verpackt, richtig gelabelt, zugänglich und übergabebereit ist. Bei Übergabe durch Dritte, Hotels, Rezeptionen oder Firmen muss die Übergabe mit der jeweiligen Stelle abgestimmt sein.
11.5 Fehlgeschlagene Abholung
Ist die Abholung nicht möglich, weil das Gepäckstück nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, Ansprechpartner fehlen, die Übergabe durch Dritte nicht erfolgt, die Sendung nicht transportfähig vorbereitet ist oder erforderliche Labels/Dokumente fehlen, kann eine erneute Disposition erforderlich werden.
Weitere Abholversuche, Umbuchungen, Adresskorrekturen oder Neudispositionen können kostenpflichtig sein.
12. Zustellung, Hotel, Firma und Drittannahme
12.1 Zustellung an Privatadresse
Bei Zustellung an eine Privatadresse hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Adresse vollständig, zugänglich und für den Zustellpartner auffindbar ist. Name, Klingel, Etage, Türnummer, Zusatzangaben oder besondere Zugangshinweise sind korrekt anzugeben.
12.2 Zustellung an Firma
Bei Zustellung an eine Firma kann die Übergabe an Warenannahme, Empfang, Rezeption, Poststelle, benannte Kontaktperson oder eine sonstige empfangsberechtigte Stelle als ordnungsgemäße Ablieferung gelten.
12.3 Zustellung an Hotel
Bei Hotelzustellungen kann die Übergabe an Rezeption, Gepäckannahme, Warenannahme, Empfangsbereich oder eine vom Hotel empfangsberechtigte Person als ordnungsgemäße Ablieferung gelten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig über die erwartete Sendung zu informieren, sofern dies für die Annahme erforderlich ist. Hotelinterne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung oder spätere Ausgabe an den Reisenden liegen außerhalb des Einflussbereichs von KVS.
12.4 Drittannahme
Die Übergabe an empfangsberechtigte Dritte an der angegebenen Adresse kann als ordnungsgemäße Ablieferung gelten. Hierzu können insbesondere Haushaltsangehörige, Mitarbeiter, Rezeptionen, Warenannahmen, Empfangsstellen oder vom Empfänger benannte Personen gehören.
13. Access Points, Paketshops und Selbstabholung
13.1 Keine automatische Standardleistung
Die Zustellung an oder Abholung von UPS Access Points, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vorgesehen, gebucht oder operativ bestätigt wurde.
13.2 Standortbedingungen
Wird ein Access Point, Paketshop oder eine vergleichbare Annahme- oder Ausgabestelle als Zieladresse verwendet, muss der Standort für die konkrete Sendung geeignet sein. Zu beachten sind insbesondere Öffnungszeiten, Annahmebedingungen, Lagerfristen, Größen- und Gewichtsbeschränkungen, Identitätsprüfung, Erreichbarkeit und tatsächliche Verfügbarkeit.
13.3 Verantwortung für Selbstabholung
Bei Selbstabholung ist der Auftraggeber oder Empfänger für die rechtzeitige Abholung innerhalb der jeweiligen Lagerfrist verantwortlich. KVS haftet nicht für Folgen verspäteter Selbstabholung, abgelaufener Lagerfristen, Standortschließungen, Betriebsferien, Annahmeverweigerungen oder Rücksendungen, soweit diese nicht auf einem eigenen schuldhaften Fehler von KVS beruhen.
13.4 Zusatzkosten
Lagerkosten, Rücksendekosten, erneute Zustellkosten, Umbuchungskosten oder sonstige Zusatzkosten infolge nicht rechtzeitiger Abholung, unrichtiger Standortangaben oder ungeeigneter Annahmestellen können dem Auftraggeber berechnet werden.
14. Flughafen, Hafen, Kreuzfahrt und Sonderzieladressen
14.1 Flughafenservice
Flughafen-Gepäcksendungen erfolgen nur an geeignete, personell besetzte Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, vereinbarte Annahmestellen oder externe Betreiber, sofern diese operativ geeignet und bestätigt sind.
Eine Zustellung an Schließfächer, Gates, Sicherheitsbereiche, Check-in-Schalter, Airline-Schalter ohne Annahmevereinbarung oder unbesetzte Übergabepunkte ist nicht Bestandteil der Standardleistung.
Check-in, Sicherheitskontrollen, Zollabfertigung und Aufgabe bei der Fluggesellschaft obliegen dem Auftraggeber.
14.2 Häfen, Terminals und Kreuzfahrtbereiche
Zustellungen an Schiffe, Anleger, Hafenbereiche, Kreuzfahrtterminals, Liegeplätze, Pierbereiche, Terminalbereiche oder touristische Übergabepunkte sind keine reguläre Standardzustellung und müssen vorab gesondert geprüft und bestätigt werden.
14.3 Flusskreuzfahrten
Bei Flusskreuzfahrten kann eine Direktzustellung an das Schiff, den Anleger oder den Liegeplatz aufgrund wechselnder Liegeplätze, eingeschränkter Zugänglichkeit oder fehlender Annahmestrukturen ausgeschlossen sein.
Als Alternative kann nach Prüfung eine Zustellung an eine geeignete bestätigte Zieladresse oder an einen geeigneten Access Point in der jeweiligen Hafenstadt in Betracht kommen. Die rechtzeitige Selbstabholung und Weiterleitung zum Schiff liegen in diesem Fall im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
14.4 Sonderzielprüfung
Sonderzieladressen sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich geprüft und bestätigt wurden. Eine bloße Angabe einer Sonderzieladresse im Buchungssystem begründet keine Garantie für deren tatsächliche Zustellbarkeit.
15. Inselservice
15.1 Anwendungsbereich
Der Inselservice gilt nur für die im Buchungssystem angebotenen oder individuell bestätigten Nordsee- und Ostseeinseln sowie vergleichbare ausdrücklich bestätigte Inselziele.
15.2 Regellaufzeit
Für Inseltransporte können längere Regellaufzeiten gelten. Die im Buchungssystem oder in Servicehinweisen genannten Transportzeiten, beispielsweise 4–5 Arbeitstage, sind Erfahrungswerte und keine Garantie.
15.3 Einschränkungen
Engere Abholzeitfenster, Terminwünsche oder kurzfristige Zustellungen stehen bei Inseltransporten regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
15.4 Inselpartner und Fährprozesse
Bei Inselzustellungen können Fährzeiten, Wetterbedingungen, saisonale Auslastung, regionale Zustellpartner, Inselspediteure und besondere Annahmeprozesse die Laufzeit beeinflussen. Die operative Leistung kann mit Übergabe an einen zuständigen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner fortgesetzt werden.
15.5 Zuschläge
Für Inseltransporte können Insel-, Fähr-, Remote-, Außenbereichs- oder Sonderzuschläge anfallen. Nachberechnungen bleiben vorbehalten, wenn sich erst nach Buchung herausstellt, dass eine Adresse als Insel-, Außen- oder Sonderzieladresse behandelt wird.
16. Internationale Sendungen, Zoll und Nicht-EU-Transporte
16.1 Zollpflichtige Sendungen
Bei internationalen Sendungen, insbesondere in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich, können Zoll-, Sicherheits-, Einfuhr- oder Ausfuhrprozesse erforderlich sein.
16.2 Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Zoll- und Begleitdokumente korrekt, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu können insbesondere Handelsrechnung, Proforma-Rechnung, Packliste, Inhaltsangaben, Warenwerte, Ausweisdokumente, Reisebezug, Empfängerdaten oder sonstige Nachweise gehören.
16.3 Inhaltsangaben und Warenwerte
Inhalte müssen präzise beschrieben und mit realistischen, nachprüfbaren Warenwerten angegeben werden. Unvollständige, falsche, pauschale oder unplausible Angaben können zu Verzögerungen, Rückfragen, Lagerkosten, Rücksendungen, behördlichen Maßnahmen oder Zusatzkosten führen.
16.4 Keine Zollagentur
KVS kann Hinweise zu erforderlichen Zoll- und Begleitdokumenten geben. KVS übernimmt jedoch keine eigene Zollabfertigung als Zollagentur, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
16.5 Zölle, Steuern und Gebühren
Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Sicherheitsgebühren, Lagerkosten, behördliche Gebühren oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit Zoll- oder Einfuhrprozessen sind nicht Bestandteil des Transportentgelts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17. Laufzeiten, Regellaufzeiten und Terminwünsche
17.1 Regellaufzeiten
Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte. Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als regulärer Transporttag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage.
17.2 Einflussfaktoren
Transportzeiten können sich insbesondere verzögern durch Feiertage, Wochenenden, Verkehrsaufkommen, Witterungseinflüsse, Zollkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Peak- und Saisonzeiten, operative Netzwerkstörungen, Fähr- oder Flugpläne, Insel- oder Remote-Zustellungen, fehlende Dokumente, fehlerhafte Labels, falsche Adressdaten oder fehlende Erreichbarkeit.
17.3 Termin- und Expressleistungen
Eine Laufzeit- oder Termingarantie besteht ausschließlich, wenn ein entsprechender Express-, Termin- oder Direktservice ausdrücklich gebucht und von KVS schriftlich oder in Textform bestätigt wurde.
Allgemeine Aussagen zu Regellaufzeiten, Transportzeiten oder Erfahrungswerten stellen keine Garantie für eine bestimmte Abhol- oder Zustelluhrzeit dar.
18. Preise, Zuschläge, Nachberechnungen, Storno und Umbuchung
18.1 Preise
Es gelten die bei Buchung angezeigten und bestätigten Preise, soweit die vom Auftraggeber angegebenen Daten zutreffend sind und keine zusätzlichen Leistungen, Zuschläge oder Nachberechnungen entstehen.
18.2 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie Rückversand, Inselservice, Höherversicherung, deklarierter Wert, engeres Abholzeitfenster, Access-Point-Lösung oder Sonderzielprüfung können gesondert berechnet werden.
18.3 Nachberechnungen
KVS ist berechtigt, Nachberechnungen vorzunehmen, wenn tatsächliches Gewicht, Volumengewicht, Maße, Verpackungsart, Gepäckart, Zielregion, Adresslage, Serviceart oder operative Anforderungen von den bei der Buchung angegebenen Daten abweichen.
Nachberechnungen können insbesondere entstehen durch:
- Übergewicht,
- Übermaß,
- Volumengewicht,
- Sperrigkeit,
- nicht förderfähige oder nicht transportfähige Verpackung,
- Adresskorrekturen,
- zweite Anfahrt oder erneute Abholung,
- Umbuchung oder Neudisposition,
- Lagerung,
- Rücksendung,
- Insel-, Außen- oder Remote-Zuschläge,
- Fähr-, Inselspediteur- oder Sonderzielzuschläge,
- Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Zusatzkosten,
- Mehraufwand durch falsche, fehlende oder unvollständige Angaben.
18.4 Stornierung
Stornierungen sind nur möglich, solange der Auftrag operativ noch geändert oder gestoppt werden kann. Maßgeblich sind insbesondere Buchungszeitpunkt, Abholtermin, Serviceart, Zahlungsstatus, Carrierübermittlung, Sendungsnummer, Versandlabel, Dispositionsstand und bereits entstandene Fremd- oder Carrierkosten.
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Zahlungsdienstleisterkosten, Dispositionskosten, Carrierkosten, Labelkosten, Stornokosten, Fremdkosten oder Sonderaufwendungen, können einbehalten oder berechnet werden.
18.5 Umbuchung und Änderung
Umbuchungen, Adressänderungen, Terminänderungen oder Änderungen von Transportoptionen sind nur möglich, soweit der Auftrag operativ noch geändert werden kann. Nach Übermittlung an den Leistungspartner können Änderungen eingeschränkt, ausgeschlossen oder kostenpflichtig sein.
18.6 Erstattungen und Gutschriften
Erstattungen erfolgen im Regelfall als Rückzahlung oder Gutschrift über den ursprünglich genutzten Zahlungsweg, soweit dies technisch und buchhalterisch möglich ist.
19. Rückversand
19.1 Zusätzlich buchbare Leistung
Ein Rückversand ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich ausgewählt, gebucht und bestätigt wurde. Der Rückversand ist keine automatische Leistung des Hinversands.
19.2 Adresslogik
Beim Rückversand kann die Zustelladresse des Hinversands zur Abholadresse des Rückversands werden. Die genauen Termine, Adressen und Kontaktangaben sind vom Auftraggeber im weiteren Bestellablauf korrekt anzugeben und zu prüfen.
19.3 Pflichten beim Rückversand
Für den Rückversand gelten dieselben Pflichten zu Verpackung, Label, Zugänglichkeit, Übergabebereitschaft, Inhaltsangaben, Zollunterlagen, Zahlung und Erreichbarkeit wie für den Hinversand.
19.4 Änderungen und Nichtdurchführbarkeit
Kann der Rückversand aufgrund fehlender Übergabe, falscher Adresse, fehlender Erreichbarkeit, nicht transportfähiger Verpackung, fehlender Dokumente oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, können erneute Disposition, Umbuchung, Lagerung, Rücksendung oder Zusatzkosten erforderlich werden.
20. Höherversicherung, Wertschutz und deklarierter Wert
20.1 Grundsatz
Soweit im Buchungssystem ein Wertschutz, eine Höherversicherung oder ein deklarierter Wert ausgewiesen wird, gilt dieser nur nach Maßgabe der gewählten, bezahlten und bestätigten Leistung sowie nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften, Carrierbedingungen, Ausschlüsse und Nachweise.
20.2 Basiswert
Wenn im Buchungssystem eine Grunddeckung oder ein Wertschutz bis zu einem bestimmten Betrag, beispielsweise 750,00 €, angezeigt wird, begründet dies keine unbegrenzte oder voraussetzungslose Ersatzpflicht. Maßgeblich sind Inhalt, Verpackung, Ausschlüsse, Nachweise, Schadensursache, Verantwortungsbereich und die anwendbaren Haftungsregeln.
20.3 Höherversicherung / deklarierter Wert
Eine Höherversicherung oder ein höherer deklarierter Wert gilt nur, wenn sie im Buchungssystem ausgewählt, berechnet, bezahlt und bestätigt wurde. Der angezeigte Aufpreis wird Bestandteil der Gesamtsumme.
20.4 Ausschlüsse bleiben bestehen
Ausgeschlossene oder verbotene Inhalte werden nicht dadurch versicherbar, dass ein deklarierter Wert oder eine Höherversicherung gewählt wird. Dies gilt insbesondere für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Edelmetalle, Gefahrgut, Akkus, verbotene Inhalte, nicht deklarierte Inhalte oder unzureichend verpackte Gegenstände.
20.5 Nachweise
Im Schadensfall können geeignete Wertnachweise, Inhaltsnachweise, Fotos, Verpackungsnachweise, Kaufbelege, Reparaturbelege, Sendungsdaten und sonstige Nachweise verlangt werden.
21. Haftung
21.1 Haftung der alexiYus GmbH
Die alexiYus GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer vertraglichen Rolle als Buchungs-, Service- und Versandbesorgungsstelle.
Hierzu gehören insbesondere eigene schuldhafte Organisations-, Buchungs-, Datenübermittlungs-, Abrechnungs- oder Kommunikationsfehler.
21.2 Keine Haftung für carrierseitige Leistungsstörungen ohne eigenen KVS-Fehler
Für carrierseitige Leistungsstörungen nach ordnungsgemäßer Übermittlung des Transportauftrags an den Leistungspartner haftet die alexiYus GmbH nicht, soweit die Leistungsstörung nicht auf einem eigenen schuldhaften Fehler der alexiYus GmbH beruht.
Carrierseitige Leistungsstörungen können insbesondere betreffen: Abholung, Fahrerdisposition, Scanverläufe, Sortierung, Umschlag, Netzwerktransport, Laufzeit, Zustellversuche, Ablieferung, Rückleitung, Lagerung oder sonstige operative Abläufe des ausführenden Leistungspartners.
21.3 Haftungsausschlüsse und Einschränkungen
Eine Haftung ist ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit der Schaden insbesondere beruht auf:
- unzureichender oder ungeeigneter Verpackung,
- falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben,
- nicht entfernten alten Labels oder mehrdeutiger Kennzeichnung,
- fehlenden, falschen oder verspäteten Zollunterlagen,
- verbotenen oder nicht deklarierten Inhalten,
- Gefahrgut oder Akkus ohne ausdrückliche Freigabe,
- transporttypischen Gebrauchsspuren an Gepäckstücken,
- hotelinterner Lagerung, Weiterleitung oder Ausgabe,
- nicht rechtzeitiger Selbstabholung an Access Points oder Annahmestellen,
- fehlender Erreichbarkeit von Absender, Empfänger oder Drittstelle,
- höherer Gewalt, Witterung, Streik, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen oder Netzwerkstörungen,
- mittelbaren Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
21.4 Haftung der Leistungspartner
Die Haftung der ausführenden Leistungspartner richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den anwendbaren Bedingungen des jeweiligen Leistungspartners.
21.5 Zwingende Haftungsvorschriften
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Soweit nationale oder internationale Transportvorschriften zwingend anwendbar sind, gehen diese entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
22. Reklamationen, Schadensmeldung und Nachweise
22.1 Sichtbare Schäden
Offensichtliche Schäden, Verluste oder Fehlmengen sind unverzüglich bei Ablieferung gegenüber dem Zusteller oder der Annahmestelle anzuzeigen und möglichst schriftlich oder durch geeignete Dokumentation festzuhalten.
22.2 Nicht äußerlich erkennbare Schäden
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, anzuzeigen. Bei nationalen Transporten sind nicht offensichtliche Schäden regelmäßig innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
22.3 Lieferfristüberschreitung
Ansprüche wegen Überschreitung einer Lieferfrist können gesetzlichen Ausschlussfristen unterliegen. Eine Anzeige sollte daher unverzüglich nach Kenntnis der Verzögerung erfolgen.
22.4 Nachweise
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verpackung, Gepäckstück, Fotos, Sendungsdaten, Zustellnachweise, Wertnachweise, Inhaltsnachweise und sonstige prüfungsrelevante Unterlagen bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
22.5 Prüfung
Die Bearbeitung von Reklamationen erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Buchungs-, Zahlungs-, Tracking-, Scan-, Carrier-, Foto-, Zustell- und Nachweisdaten.
23. Widerruf
23.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder nach gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlischt.
23.2 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass KVS oder ein Leistungspartner vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann der Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulden. Das Widerrufsrecht kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
23.3 Terminbezogene Leistungen
Bei terminbezogenen Transport-, Abhol-, Zustell-, Express-, Kurier- oder Sonderleistungen können besondere gesetzliche Regelungen gelten. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung und der Buchungsbestätigung.
24. Datenschutz und Kommunikation
24.1 Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Buchungsabwicklung, Versandbesorgung, Transportkoordination, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation, Sendungsverfolgung, Reklamationsbearbeitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
24.2 Weitergabe an Leistungspartner
Zur Durchführung des Auftrags können erforderliche Daten an Leistungspartner, Carrier, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister, Hotels, Firmen, Annahmestellen, Access Points, Zollstellen oder sonstige beteiligte Stellen weitergegeben werden, soweit dies für Buchung, Abwicklung, Transport, Zahlung oder Reklamationsbearbeitung erforderlich ist.
24.3 Kommunikation
Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Buchungssystem, Trackinglink, Zahlungslink oder sonstigen geeigneten Kommunikationswegen erfolgen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass angegebene E-Mail-Adressen und Telefonnummern erreichbar und korrekt sind.
24.4 Tracking und Sendungsdaten
Sendungsnummern, Versandlabels, Trackinglinks und Statusinformationen können durch KVS oder den jeweiligen Leistungspartner bereitgestellt werden. Trackingdaten werden vom jeweiligen Leistungspartner erzeugt und können zeitverzögert oder unvollständig angezeigt werden.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden internationalen Vorschriften entgegenstehen.
25.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.
25.3 Textform
Änderungen, Ergänzungen, Sonderfreigaben, individuelle Zusagen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
25.4 Vorrang der Buchungsbestätigung
Soweit eine individuelle Buchungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder ausdrücklich bestätigte Sondervereinbarung von diesen AGB abweicht, geht diese individuelle Vereinbarung vor.
25.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
26. Kontakt
alexiYus GmbH
Kofferversandservice.de
HAC Hamburg Airport Center
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg · Deutschland
Telefon: +49 (0)40 398398
E-Mail: kundenservice [at] kofferversandservice.de
