Oft gefragt – Gepäck und Verpackung
Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um zu versendende Gepäckstücke, zulässige Maße und die richtige Verpackung.
Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte gern Kontakt zu uns auf.
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Fragen und Antworten
Wie sollte ich meinen Koffer für den Versand verpacken?
Verwenden Sie eine stabile Außenhülle, wie einen robusten Koffer oder einen festen Karton. Entfernen Sie unbedingt alle alten Aufkleber und Barcodes früherer Reisen, um Fehlleitungen innerhalb automatisierter Sortier- und Förderprozesse zu vermeiden.
Sichern Sie Reißverschlüsse zusätzlich mit Kabelbindern oder stabilem Klebeband. Versandlabel und Adressetiketten müssen außen gut sichtbar, flächig und absolut fest am Gepäckstück angebracht werden.
Darf ich Reisetaschen oder Rucksäcke verschicken?
Ja, der Versand ist möglich, allerdings nur in einer stabilen Verpackung. Bitte legen Sie Rucksäcke, Reisetaschen oder Sporttaschen in einen stabilen Karton oder verpacken Sie diese vollständig in reißfester Schutzfolie mit ausreichender Polsterung.
Lose Gurte, Riemen oder Schnallen müssen komplett fixiert oder verstaut werden, damit diese während automatisierter Förder- und Sortierprozesse nicht hängen bleiben.
Welche Maße und Gewichte sind für den Gepäcktransport erlaubt?
Kofferversandservice.de arbeitet mit festen Tarifstufen für Gepäckstücke bis 20 kg und bis 30 kg. Das maximal zulässige Gewicht beträgt 30 kg pro Gepäckstück.
Das Volumengewicht wird innerhalb Deutschlands nach der Formel (L × B × H in cm) / 6000 berechnet. Bei internationalen Transporten sowie beim Kofferversand in die Schweiz erfolgt die Berechnung nach (L × B × H in cm) / 5000.
Die maximal zulässigen Maße betragen:
- 2,0 m Länge
- 0,8 m Breite
- 0,6 m Höhe
Warum gelten besondere Verpackungsanforderungen für Gepäck und Sondergepäck?
Innerhalb moderner Transportnetzwerke werden Gepäckstücke teilweise automatisiert über Förderanlagen, Sortieranlagen und Volumenscanner verarbeitet. Deshalb müssen insbesondere Fahrräder, Sportgepäck, Rollatoren, Kinderwagen oder Sondergepäck transportsicher und förderfähig verpackt werden.
Lose Gurte, hervorstehende Bauteile oder instabile Verpackungen können während automatisierter Umschlags- und Förderprozesse problematisch sein und sollten deshalb unbedingt vermieden werden.
Kann ich zerbrechliche Gegenstände im Koffer mitversenden?
Zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Porzellan, Kunstwerke oder ungeschützte Elektronik sollten grundsätzlich separat und transportsicher verpackt werden.
Für empfindliche Inhalte empfiehlt sich eine speziell gepolsterte Schutzverpackung. Reguläre Koffer und Reisetaschen sind primär für Reisegepäck vorgesehen.
Was passiert, wenn mein Koffer zu schwer oder zu groß ist?
Bei Überschreitung der gebuchten Gewichtsklasse oder Maße kann eine automatische Nachberechnung gemäß aktueller Tarifstruktur erfolgen.
Gepäckstücke mit mehr als 30 kg können aus Gründen der Netzwerk- und Förderfähigkeit abgelehnt werden.
Sollte vorab festgestellt werden, dass Maße oder Gewicht nicht passen, kann der Auftrag bis 48 Stunden vor der geplanten Abholung über das Buchungssystem storniert werden.
Kann ich auch Sondergepäck versenden?
Ja, Sondergepäck wie Fahrräder, Ski, Snowboards, Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen oder Golfbags kann innerhalb unseres europäischen Travel-Logistics-Netzwerks transportiert werden.
Fahrräder müssen transportsicher in einem Fahrradkarton verpackt werden. Kinderwagen und Rollstühle sollten kompakt zusammengeklappt und geschützt werden. Ski, Golfbags und Sportgepäck benötigen stabile Schutzhüllen.
Bei Transporten in die Schweiz gelten zusätzliche Zoll- und Einfuhrbestimmungen.
